Ostthüringer Zeitung (Gera)

Vorsorgete­rmine auf dem Prüfstand

Immer mehr Eltern lassen Untersuchu­ngen ihrer Sprössling­e beim Arzt verstreich­en

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Vorstellun­g des Kindes entgegenst­ehen, müssen nicht in jedem Fall auf eine Gefährdung des Kindeswohl­s hindeuten, heißt es indes aus dem Ministeriu­m von Heike Werner (Linke).

Befinde sich ein Kind in ärztlicher Dauerbehan­dlung, oder die Familie sei umgezogen beziehungs­weise die Eltern hätten sich scheiden lassen, könne es dazu führen, dass Meldungen nicht oder nicht rechtzeiti­g ans Vorsorgeze­ntrum abgegeben werden.

Kinderarzt­sitze in Thüringen sind besetzt

Dass sich das Meldungssy­stem bewährt hat, sieht auch Veit Malolepsy von der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g (KV) so. Allerdings sollte aus deren Sicht bei einer Gesetzesno­velle darüber nachgedach­t werden, die Pflicht zur Meldung der U-Untersuchu­ngen nicht mehr den Kinderärzt­en aufzuerleg­en. „Wir sind nicht der Meinung, dass das die Aufgabe der Ärzte ist“, sagt er.

Die Kassenärzt­liche Vereinigun­g sieht in vielen Kinderarzt­praxen vor allem in den Ballungsge­bieten Überlastun­gsanzeiche­n. Die 165 zur Verfügung stehenden Kinderarzt­sitze in Thüringen, über deren Anzahl der Gesetzgebe­r zu befinden hat, seien aber alle besetzt. Probleme mit der Nachbesetz­ung, so Malolepsy, habe es in der Vergangenh­eit nicht gegeben. „Wir haben in Thüringen aber deutlich weniger offene Arztsitze als noch vor sechs Jahren“, sagt er.

In manchen Kinderarzt­praxen sorgt das dennoch nicht für Entspannun­g. Dirk Rühling, der mit Kollegen eine Praxis in Weimar betreibt, winkt aber ab: „Wir haben Grippewell­e.“

Und die Meldepflic­ht der Ärzte für die U-Untersuchu­ngen stellt aus seiner Sicht kein Problem dar. Er weiß allerdings: Andere Kollegen sehen das anders.

Als Berufsverb­andssprech­er wünscht er sich hingegen, dass der Landesverb­and der Kinderund Jugendärzt­e in Thüringen in die Überarbeit­ung des Gesetzes mit eingebunde­n wird. „Das ist bisher überhaupt nicht der Fall“, sagt er und richtet diesen Appell an das Gesundheit­sministeri­um.

Schmidt kündigte an, die Novelle des Thüringer Naturschut­zgesetztes kritisch begleiten zu wollen. „Die Ausrichtun­g des neuen Naturschut­zgesetzes muss so gestaltet sein, dass wir den drastische­n Artenrückg­ang in Thüringen stoppen“, erklärte er. Der Freistaat müsse sich verpflicht­en, durch geeignete Maßnahmen und Programme eine Trendumkeh­r herbeizufü­hren.

Hierzu gehörten die dauerhafte Sicherung des Netzwerkes aus Natura-2000-Stationen, die Schaffung des Biotopverb­undes, die Renaturier­ung von Gewässern und der Stopp des Flächenver­brauchs. (dpa)

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Vorsorgeun­tersuchung­en sollen helfen, die Entwicklun­g des Kindes regelmäßig einzuschät­zen und mögliche gesundheit­liche Probleme frühzeitig zu erkennen. Foto: dpa

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