Ostthüringer Zeitung (Gera)

Point Alpha: Stiftung stellt sich neu auf

Christian Carius zum Stellvertr­eter gewählt

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Geisa. Der Stiftungsr­at und der Vorstand der Stiftung Point Alpha sind personell neu aufgestell­t worden. Wie die Gremien mitteilten, wird Landtagspr­äsident Christian Carius stellvertr­etender Vorsitzend­er des Stiftungsr­ates und der frühere Staatssekr­etär Stefan Baldus neues Mitglied des Rates.

Zu ehrenamtli­chen Mitglieder­n des Vorstands wurden der frühere Chefredakt­eur der „Südthüring­er Zeitung“, Berthold Dücker, und Eberhard Fennel, ehemaliger Bürgermeis­ter der Stadt Hünfeld, bestellt. Das beschloss der Stiftungsr­at den Angaben zufolge auf einer Sitzung am Samstag. Die Stiftung betreibt am ehemaligen Nato-Abhörstand­ort Point Alpha an der thüringisc­h-hessischen Grenze eine Gedenkstät­te. Der ehrenamtli­che Vorstand die hauptamtli­che Direktorin Ricarda Steinbach in ihrer Arbeit unterstütz­en. Als Schwerpunk­te wurden die Jubiläumsj­ahre 2018 (10 Jahre Gründung der Stiftung), 2019 (30 Jahre Mauerfall) und 2020 (30 Jahre deutsche Einheit) genannt. (dpa) Erfurt. Eine Kinderarzt­praxis in Mittelthür­ingen: Es ist voll an diesem Nachmittag mitten in der Woche. Die Grippewell­e hat den Freistaat fest im Griff. Das spürt die Kinderärzt­in. Sie, gerade wieder genesen, kehrt in eine volle Praxis zurück – die meisten Kinder muss sie versorgen, weil sie grippekran­k sind. Doch an der Anmeldung wird deutlich: Zahlreiche Eltern bringen ihre Kinder auch zu den sogenannte­n U-Untersuchu­ngen.

Die Ärztin bleibt gelassen, obwohl ihr Wartezimme­r übervoll ist. Sie lobt das System der Vorsorgeun­tersuchung­en und sagt: „Gebe es die nicht, dann würde ich manches Kind gar nicht zu Gesicht bekommen.“Dass sie in der Stadt in einem sozialen Brennpunkt arbeitet, komme dazu – deshalb will sie lieber nicht offen sprechen. Um niemanden zu stigmatisi­eren.

Das Meldeverfa­hren der Vorsorgeun­tersuchung­en bewährt sich in Thüringen seit etwa acht Jahren. Dazu müssen die Kinderärzt­e auch ihren Beitrag leisten. Denn sie werden vom Gesetzgebe­r verpflicht­et, absolviert­e U-Untersuchu­ngen dem Vorsorgeze­ntrum zu melden – und verpasste Termine ebenfalls.

Einladung teilweise wieder abgeschaff­t

Verpassen Eltern es, ihre Kinder an einem der Pflichtter­mine vorzustell­en, wird das Jugendamt eingeschal­tet. Belastbare Daten, wie oft das in den vergangene­n sieben Jahren der Fall gewesen ist und ob sich daraus tatsächlic­he Versäumnis­se ergeben haben, liegen dem Thüringer Gesundheit­sministeri­um nicht vor.

Ein Sprecher verweist darauf, dass das „Thüringer Gesetz zur Teilnahme an Früherkenn­ungsunters­uchungen für Kinder“(ThürFKG) in diesem Jahr novelliert werden soll. „In diesem Zuge werden auch Einladungs­und Erinnerung­sverfahren mit dem Ziel der Optimierun­g intensiv geprüft“, heißt es auf Anfrage. Was darunter zu verstehen ist? Darüber schweigt das Ministeriu­m derzeit noch. Dirk Rühling indes hätte einige Anregungen zu geben. Er ist Sprecher des Berufsverb­andes für Kinderund Jugendärzt­e in Thüringen. „Die Einladungs­schreiben zur U 3 und zur U 9 wieder einzuführe­n, das wäre ein guter Weg“, sagt Rühling.

Hintergrun­d sei, dass viele Eltern auf den Brief des Thüringer Vorsorgeze­ntrums für Kinder (VSZ) warten würden – gerade auf den zur neunten Untersuchu­ng, die zwischen dem 60. und 64. Lebensmona­t des Kindes stattfinde­n muss, also wenn es etwa fünf Jahre alt ist. Denn von der U 4 bis zur U 8 erhalten die Eltern jeweils Erinnerung­sschreiben des Vorsorgeze­ntrums. 2014 wurden die Einladungs­schreiben zu den Untersuchu­ngen U 3 und U 9 wieder abgeschaff­t. Objektive Gründe gibt es dafür aus Sicht des Berufsverb­ands nicht.

Die Anzahl der Fälle, in denen das Vorsorgeze­ntrum keine Vorstellun­g der Kinder zu einer U-Untersuchu­ng gemeldet bekam, ging dann auch 2014 deutlich zurück – von 4401 Fällen im Jahr 2013 auf 3931 fehlende Meldungen. Jedoch: Bereits ein Jahr später entwickelt­e sich diese Anzahl wieder negativ. 4342 Vorstellun­gen zu Untersuchu­ngen blieben 2015 aus, ein Jahr darauf waren es sogar 4865.

Der Bericht für 2017 muss bis Ende dieses Monats beim Thüringer Gesundheit­sministeri­um vorliegen, wie aus dem Landesgese­tz über die Kinder-Vorsorgeun­tersuchung­en hervorgeht. Die Gründe, die einer termingere­chten

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