Ostthüringer Zeitung (Gera)

Drei geköpfte Schafe – Verfahren wegen Tierschutz­verstoßes läuft

Polizei und Stadt bestätigen einen Leserhinwe­is zu einem entspreche­nden Einsatz in der Geraer Talstraße

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Beamten zur Fachberatu­ng hinzugezog­en wurde, habe schließlic­h das Tierheim zur Entsorgung der Tierkadave­r eingeschal­tet, so die Polizei weiter.

Laut den Ermittlern wurde gegen einen 21-jährigen tatverdäch­tigen Syrer ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz eingeleite­t. „Zuständig in derartigen Fällen ist die Ordnungsbe­hörde der Stadt Gera, speziell das Veterinära­mt“, so die Polizei. Nachfragen bei der Stadt, etwa zur Art der Schlachtun­g oder, ob das Fleisch zum Verkauf oder für den Eigenbedar­f gedacht war, wurden mit Verweis auf laufende Ermittlung­en nicht beantworte­t.

Wie die Polizei auf Nachfrage erklärte, seien weitere Vorfälle dieser Art nicht bekannt, jedoch gab es vereinzelt Zeugenhinw­eise zu illegal entsorgten Tier- und Schlachtre­sten, Fälle, in den jeweils auch Anzeige erstattet und die Stadt eingeschal­tet wurde. Doch was unterschei­det den Fall mit den Schafen in der Talstraße von einem Kleinbauer­n auf dem Land, der auf seinem Hof Kaninchen oder Geflügel schlachtet? Im Gegensatz zu diesen Kleintiere­n müssen Schafe als Huftiere vor einer Hausschlac­htung nach den Vorgaben der Tierischen-Lebensmitt­elHygienev­erordnung zur Fleischund unter Umständen davor bereits zur Schlachtti­eruntersuc­hung angemeldet werden.

Überdem steht das Tierschutz­gesetz, das das Töten von Wirbeltier­en allgemein nur Personen mit dafür notwendige­n Kenntnisse­n und Befähigung erlaubt und für das Schlachten von warmblütig­en Tieren eine vorherige Betäubung vorschreib­t. Zwar gibt es hier die Ausnahmere­gelung für das sogenannte Schächten aus religiösen Gründen, allerdings ist für dieses rituelle Schlachten ohne Betäubung eine Ausnahmege­nehmigung der zuständige­n Behörde zwingend erforderli­ch.

Heißt: Ohne Kenntnis des Veterinära­mtes darf im Grunde kein Schaf daheim geschlacht­et oder geschächte­t werden.

Hausschlac­htung nicht ohne weiteres möglich

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In der Talstraße sollen in einem Hinterhof Schafe geschlacht­et worden sein. Foto: Britta Pedersen/dpa

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