Drei geköpfte Schafe – Verfahren wegen Tierschutzverstoßes läuft
Polizei und Stadt bestätigen einen Leserhinweis zu einem entsprechenden Einsatz in der Geraer Talstraße
Beamten zur Fachberatung hinzugezogen wurde, habe schließlich das Tierheim zur Entsorgung der Tierkadaver eingeschaltet, so die Polizei weiter.
Laut den Ermittlern wurde gegen einen 21-jährigen tatverdächtigen Syrer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. „Zuständig in derartigen Fällen ist die Ordnungsbehörde der Stadt Gera, speziell das Veterinäramt“, so die Polizei. Nachfragen bei der Stadt, etwa zur Art der Schlachtung oder, ob das Fleisch zum Verkauf oder für den Eigenbedarf gedacht war, wurden mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht beantwortet.
Wie die Polizei auf Nachfrage erklärte, seien weitere Vorfälle dieser Art nicht bekannt, jedoch gab es vereinzelt Zeugenhinweise zu illegal entsorgten Tier- und Schlachtresten, Fälle, in den jeweils auch Anzeige erstattet und die Stadt eingeschaltet wurde. Doch was unterscheidet den Fall mit den Schafen in der Talstraße von einem Kleinbauern auf dem Land, der auf seinem Hof Kaninchen oder Geflügel schlachtet? Im Gegensatz zu diesen Kleintieren müssen Schafe als Huftiere vor einer Hausschlachtung nach den Vorgaben der Tierischen-LebensmittelHygieneverordnung zur Fleischund unter Umständen davor bereits zur Schlachttieruntersuchung angemeldet werden.
Überdem steht das Tierschutzgesetz, das das Töten von Wirbeltieren allgemein nur Personen mit dafür notwendigen Kenntnissen und Befähigung erlaubt und für das Schlachten von warmblütigen Tieren eine vorherige Betäubung vorschreibt. Zwar gibt es hier die Ausnahmeregelung für das sogenannte Schächten aus religiösen Gründen, allerdings ist für dieses rituelle Schlachten ohne Betäubung eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde zwingend erforderlich.
Heißt: Ohne Kenntnis des Veterinäramtes darf im Grunde kein Schaf daheim geschlachtet oder geschächtet werden.
Hausschlachtung nicht ohne weiteres möglich