Im Landkreis Greiz werden Jugendschöffen gesucht
Bewerbungen für dieses Ehrenamt sind noch bis zum . April möglich
Für die anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen werden Bewerber gesucht. Damit für die Jahre 2019 bis 2023 die Jugendschöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, sind vom Landkreis Greiz Vorschläge beim Amtsgericht einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden müssen.
Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Greiz wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahre ausgeübt werden.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege, die bei den Amtsund Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken. Sie sind mit gleichem Recht und gleicher Stimme in den Hauptverhandlungen beteiligt wie die Berufsrichter. Der Jugendschöffe soll durch seine Berufsund Lebenserfahrungen ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen. Bewerber sollten deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Die Ausübung mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich. Personen, die in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste andauert, können nicht aufgenommen werden. Die Anzahl der Schöffen ist darauf ausgelegt, dass jeder höchstens zwölf Mal im Jahr eingesetzt wird.
Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe können im Landratsamt Greiz, Jugend- und Sozialamt, Dr.-Rathenau-Platz 11, Zimmer 433, abgeholt oder unter Telefon (03661) 87 63 67 angefordert werden. Im Übrigen ist die Bewerbung für dieses Ehrenamt nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie sollte aber Geburtsname, Familienname, Vorname, Familienstand, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, Beruf und jetzige Tätigkeit sowie frühere Schöffentätigkeiten enthalten. Die Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen wäre von Vorteil.