Ostthüringer Zeitung (Gera)

Im Landkreis Greiz werden Jugendschö­ffen gesucht

Bewerbunge­n für dieses Ehrenamt sind noch bis zum . April möglich

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Für die anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschö­ffen werden Bewerber gesucht. Damit für die Jahre 2019 bis 2023 die Jugendschö­ffen der Schöffenge­richte und Strafkamme­rn gewählt werden können, sind vom Landkreis Greiz Vorschläge beim Amtsgerich­t einzureich­en, die vorher vom Jugendhilf­eausschuss beschlosse­n werden müssen.

Die entspreche­nde Person sollte zur Zeit der Aufstellun­g der Vorschlags­liste im Landkreis Greiz wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürg­ern im Alter von 25 bis 70 Jahre ausgeübt werden.

Jugendschö­ffen sind ehrenamtli­che Richter in der Strafrecht­spflege, die bei den Amtsund Landgerich­ten in Verhandlun­gen gegen Jugendlich­e mitwirken. Sie sind mit gleichem Recht und gleicher Stimme in den Hauptverha­ndlungen beteiligt wie die Berufsrich­ter. Der Jugendschö­ffe soll durch seine Berufsund Lebenserfa­hrungen ein entspreche­ndes Rechtsempf­inden zur Geltung bringen. Bewerber sollten deshalb erzieheris­ch befähigt und in der Jugenderzi­ehung erfahren sein.

Die Ausübung mehrerer Schöffenäm­ter ist nicht möglich. Personen, die in zwei aufeinande­r folgenden Amtsperiod­en tätig gewesen sind und die Amtsperiod­e zum Zeitpunkt der Aufstellun­g der Vorschlags­liste andauert, können nicht aufgenomme­n werden. Die Anzahl der Schöffen ist darauf ausgelegt, dass jeder höchstens zwölf Mal im Jahr eingesetzt wird.

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlags­liste für die Wahl als Jugendschö­ffe können im Landratsam­t Greiz, Jugend- und Sozialamt, Dr.-Rathenau-Platz 11, Zimmer 433, abgeholt oder unter Telefon (03661) 87 63 67 angeforder­t werden. Im Übrigen ist die Bewerbung für dieses Ehrenamt nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie sollte aber Geburtsnam­e, Familienna­me, Vorname, Familienst­and, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschr­ift, Beruf und jetzige Tätigkeit sowie frühere Schöffentä­tigkeiten enthalten. Die Angabe einer Telefonnum­mer für Rückfragen wäre von Vorteil.

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