Ermittler prüfen Beschwerde
Haftbefehl im Fall Peggy aufgehoben
Bayreuth/Rodacherbrunn. Die Ermittler im Mordfall Peggy prüfen weiterhin eine Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen an Heiligabend. „Im Augenblick befassen wir uns mit der Überprüfung der Beschwerde“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel am Donnerstag.
Die neunjährige Peggy aus Lichtenberg in Oberfranken (Bayern) war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 waren Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn (Saale-Orla-Kreis) gefunden worden. Rodacherbrunn befindet sich nahe der thüringisch-bayerischen Landesgrenze und knapp 20 Kilometer von Lichtenberg entfernt. Vor gut zwei Wochen war ein aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammender Beschuldigter verhaftet worden. Er hatte zugegeben, die tote Peggy in einen Wald gebracht zu haben. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Diese Woche Montag hob das Amtsgericht Bayreuth den Haftbefehl gegen ihn allerdings wieder auf, unter anderem weil der Mann sein Teilgeständnis widerrufen hatte.
Wann die Staatsanwaltschaft Bayreuth in dieser Sache eine Entscheidung treffen wird, sei unklar, sagte Potzel. Ob die Entscheidung noch in diesem Jahr fallen werde, könne er noch nicht sagen. Grund zur Eile gebe es nicht: Es gebe keine Frist, die verstreichen könne. Jena/Bad Langensalza.