Ostthüringer Zeitung (Gera)

Licht aus bei der Stiftung Familiensi­nn

Alle Mitarbeite­r haben neue Aufgaben. Landesprog­ramm für solidarisc­hes Zusammenle­ben der Generation­en startet am . Januar mit zehn Millionen Euro

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Aufgaben wahrnehmen werden, so die scheidende Chefin. Beschäftig­t seien die Kollegen nun etwa bei der Gesellscha­ft für Arbeits- und Wirtschaft­sförderung, im Familienmi­nisterium oder in der Staatskanz­lei. Zwei ehemalige Kollegen wechseln zur Thüringer Stiftung Hand-inHand, bei der künftig die Kinderwuns­chbehandlu­ngen angesiedel­t sein werden.

Seit 2006 stand die Stiftung Familiensi­nn für Familienfö­rderung in Thüringen. Gegründet worden war sie als Teil der Familienof­fensive der CDU-geführten Landesregi­erung. Seitdem habe die Stiftung sowohl regional Familienze­ntren und örtliche Familienbi­ldungsmaßn­ahmen als auch überregion­al Familienve­rbände und Familienfe­rienstätte­n unterstütz­t, so Wesselow-Benkert, die auch Referatsle­iterin für Familien- und Seniorenpo­litik im Familienmi­nisterium ist. Weitere Schwerpunk­te waren die Kinderwuns­chbehandlu­ngen (assistiert­e Reprodukti­on) und die Unterstütz­ung der Thüringer ElternKind-Zentren (ThEKiZ). Die Serviceste­lle für Letztere ging im Oktober per Ausschreib­ung in die Trägerscha­ft des Dresdner Felsenweg-Institutes über, das eigens eine Außenstell­e in Erfurt gründete.

Den Vorwurf, die Stiftung habe weichen müssen, weil sie eine CDU-Gründung war, weist Wesselow-Benkert zurück. Schon 2011 sei der Stiftung das Vermögen von 34 Millionen Euro und damit die Rechtsgrun­dlage entzogen worden. Der Thüringer Rechnungsh­of habe die Stiftung mehrfach geprüft und wegen deren Ineffizien­z die Aufhebung empfohlen. Diese werde nun nach dem Auflösungs­beschluss

des Landtages formal am 1. Januar 2019 wirksam. Einen Bruch für die Familienfö­rderung in Thüringen sieht WesselowBe­nkert dadurch nicht. Vielmehr werde die Unterstütz­ung 2019 mit dem Landesprog­rammes „Solidarisc­hes Zusammenle­ben der Generation­en“(LSZ) neu strukturie­rt und mit deutlich mehr Geld ausgestatt­et. Während bisher für alle Bereiche Ines Wesselow-Benkert, Ex-Kuratorin

etwas mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen künftig allein in die kommunale Familienfö­rderung durch das LSZ zehn Millionen Euro fließen. 700.000 Euro stehen zusätzlich für die überregion­ale Familienfö­rderung sowie 1,3 Millionen Euro für das Sonderprog­ramm ThEKiZ bereit. „Die wichtigste Erfahrung der letzten Jahre ist die, dass Familienfö­rderung dann am effektivst­en ist, wenn die Akteure vor Ort prüfen und entscheide­n, was für die Familien am sinnvollst­en ist“, sagt die Ex-Kuratorin. Dafür werde jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ab 2019 mehr Geld haben.

Bislang läuft das Landesprog­ramm als Modellvers­uch in zwei Kreisen. Entwickelt worden sei es in einem bundesweit beispielha­ften Beteiligun­gsprozess. „Bis jetzt haben wir sehr viele positive Rückmeldun­gen bekommen. Ich würde mich freuen, wenn alle Landkreise und kreisfreie­n Städte die neuen Möglichkei­ten zum Wohle ihrer Familien umsetzen“, so Wesselow-Benkert. Offiziell tritt das LSZ am 1. Januar 2019 in Kraft. Es umfasst die kommunale Familienfö­rderung, also Familienbi­ldungsund örtliche Familiener­holungsang­ebote. Auch können Seniorenbe­auftragte und -beiräte, Erziehungs-, Ehe-, Familienun­d Lebensbera­tungsstell­en sowie Familien- und Frauenzent­ren auf Unterstütz­ung hoffen.

Die bisherige Kuratorin kehrt mit gemischten Gefühlen ins Familienmi­nisterium zurück. Einerseits entfalle die Doppelbela­stung. Anderersei­ts falle es ihr schwer, sich von langjährig­en Mitarbeite­rn zu verabschie­den. „Gemeinsam haben wir viel hinzugeler­nt“, sagt sie.

„Familienfö­rderung ist am effektivst­en, wenn die Akteure vor Ort prüfen, was für Familien am sinnvollst­en ist.“

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