Licht aus bei der Stiftung Familiensinn
Alle Mitarbeiter haben neue Aufgaben. Landesprogramm für solidarisches Zusammenleben der Generationen startet am . Januar mit zehn Millionen Euro
Aufgaben wahrnehmen werden, so die scheidende Chefin. Beschäftigt seien die Kollegen nun etwa bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, im Familienministerium oder in der Staatskanzlei. Zwei ehemalige Kollegen wechseln zur Thüringer Stiftung Hand-inHand, bei der künftig die Kinderwunschbehandlungen angesiedelt sein werden.
Seit 2006 stand die Stiftung Familiensinn für Familienförderung in Thüringen. Gegründet worden war sie als Teil der Familienoffensive der CDU-geführten Landesregierung. Seitdem habe die Stiftung sowohl regional Familienzentren und örtliche Familienbildungsmaßnahmen als auch überregional Familienverbände und Familienferienstätten unterstützt, so Wesselow-Benkert, die auch Referatsleiterin für Familien- und Seniorenpolitik im Familienministerium ist. Weitere Schwerpunkte waren die Kinderwunschbehandlungen (assistierte Reproduktion) und die Unterstützung der Thüringer ElternKind-Zentren (ThEKiZ). Die Servicestelle für Letztere ging im Oktober per Ausschreibung in die Trägerschaft des Dresdner Felsenweg-Institutes über, das eigens eine Außenstelle in Erfurt gründete.
Den Vorwurf, die Stiftung habe weichen müssen, weil sie eine CDU-Gründung war, weist Wesselow-Benkert zurück. Schon 2011 sei der Stiftung das Vermögen von 34 Millionen Euro und damit die Rechtsgrundlage entzogen worden. Der Thüringer Rechnungshof habe die Stiftung mehrfach geprüft und wegen deren Ineffizienz die Aufhebung empfohlen. Diese werde nun nach dem Auflösungsbeschluss
des Landtages formal am 1. Januar 2019 wirksam. Einen Bruch für die Familienförderung in Thüringen sieht WesselowBenkert dadurch nicht. Vielmehr werde die Unterstützung 2019 mit dem Landesprogrammes „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“(LSZ) neu strukturiert und mit deutlich mehr Geld ausgestattet. Während bisher für alle Bereiche Ines Wesselow-Benkert, Ex-Kuratorin
etwas mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen künftig allein in die kommunale Familienförderung durch das LSZ zehn Millionen Euro fließen. 700.000 Euro stehen zusätzlich für die überregionale Familienförderung sowie 1,3 Millionen Euro für das Sonderprogramm ThEKiZ bereit. „Die wichtigste Erfahrung der letzten Jahre ist die, dass Familienförderung dann am effektivsten ist, wenn die Akteure vor Ort prüfen und entscheiden, was für die Familien am sinnvollsten ist“, sagt die Ex-Kuratorin. Dafür werde jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ab 2019 mehr Geld haben.
Bislang läuft das Landesprogramm als Modellversuch in zwei Kreisen. Entwickelt worden sei es in einem bundesweit beispielhaften Beteiligungsprozess. „Bis jetzt haben wir sehr viele positive Rückmeldungen bekommen. Ich würde mich freuen, wenn alle Landkreise und kreisfreien Städte die neuen Möglichkeiten zum Wohle ihrer Familien umsetzen“, so Wesselow-Benkert. Offiziell tritt das LSZ am 1. Januar 2019 in Kraft. Es umfasst die kommunale Familienförderung, also Familienbildungsund örtliche Familienerholungsangebote. Auch können Seniorenbeauftragte und -beiräte, Erziehungs-, Ehe-, Familienund Lebensberatungsstellen sowie Familien- und Frauenzentren auf Unterstützung hoffen.
Die bisherige Kuratorin kehrt mit gemischten Gefühlen ins Familienministerium zurück. Einerseits entfalle die Doppelbelastung. Andererseits falle es ihr schwer, sich von langjährigen Mitarbeitern zu verabschieden. „Gemeinsam haben wir viel hinzugelernt“, sagt sie.
„Familienförderung ist am effektivsten, wenn die Akteure vor Ort prüfen, was für Familien am sinnvollsten ist.“