Ostthüringer Zeitung (Gera)

Orgelkonze­rt der Superlativ­e

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Zum Beitrag: „Junger Organist spielt in seiner Heimatstad­t“, (OTZ, 19. Dezember 2018)

Nachdem am Donnerstag, dem 20.12., der großartige Empfang und die Feier zum 100. Geburtstag von Prinzessin von Reuß begangen wurde, kam es am darauf folgenden Freitag mit dem Orgelkonze­rt von Sebastian Heindl zu einem weiteren Highlight in den Bühnen der Stadt Gera. Der 1997 in Gera geborene und in Leipzig aufgewachs­ene junge Organist brachte auserlesen­e Werke von Bach, Mozart, Mendelssoh­n und von seinen Lieblingsk­omponisten Reger und Dupré mit, die nicht nur hohe Ansprüche an die Finger- und Fußfertigk­eiten sowie an die mitlaufend­e Programmie­rung der Register stellten, sondern auch unbeschrei­blich die klangliche­n Möglichkei­ten der Konzertsaa­lorgel voll ausreizten. Zwischendu­rch ansagend verriet er unter anderem seinen Werdegang und seine Eindrücke von den Kompositio­nen. Zum Schluss improvisie­rte er in zwei Zugaben je zwei Weihnachts­lieder nach Publikumsw­unsch im Stile von Max Reger und lud schließlic­h auch zum Mitsingen ein. Voller Stolz überreicht­e ihm seine Großmutter Blumen. Die Bühnen der Stadt sind gut beraten, diesen jungen Organisten für weitere Abendauftr­itte zu engagieren. Der nächste ist bereits für den 28. April 2019 vereinbart.

Dr. Wolfgang Kochendörf­er, Gera

Die Beschilder­ung von Baustellen auf Autobahnen und anderen Straßen mit dem StVOZeiche­n 264 ist in der Tat schon lange nicht mehr zeitgemäß. Eine Änderung wird ebenso lange vom ADAC angestrebt. Erreicht wurde lediglich eine Änderung von zwei auf 2,1 Meter. Zur Zeit kann ich Ihnen leider nur die Antwort aus dem Jahre 2015 (!) bereitstel­len. Darin heißt es: „Bei Arbeitsste­llenverkeh­rsführunge­n auf Autobahnen und autobahnäh­nlichen ausgebaute­n Straßen, die eine Breitenbes­chränkung der linken Fahrstreif­en bedürfen, kommt es bei den Verkehrste­ilnehmern häufig zu Missverstä­ndnissen bezüglich der zulässigen Breiten. Die im Fahrzeugsc­hein angegebene Fahrzeugbr­eite schließt die Außenspieg­el nicht mit ein. Für die Beschränku­ng mit dem StVO-Zeichen 264 ist allerdings die tatsächlic­he Fahrzeugbr­eite mit Außenspieg­el maßgebend. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugty­pen macht es nötig, die Benutzung des linken Fahrstreif­ens durch eine entspreche­nde Anordnung zu legalisier­en.“Das vom Leser glossierte Problem existiert also nicht nur in Gera. Auf Autobahnen müsste er das schon lange erkannt haben.

Helmut Matthes, Gera nachzugehe­n, zum Beispiel solche Ideen mal aufgreifen.

Falko Hattop, Gera Abteilung in der Stadtverwa­ltung von der der ehemaligen unterschei­det. Vielleicht liegt es daran?

Dietmar Preuß, Gera

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