Kosten für Ersatzvornahmen steigen enorm
Immer mehr muss der Landkreis für Absperrungen und Abrisse ausgeben. Die Situation wird sich wohl verschärfen.
Greiz. Die Kosten für Ersatzvornahmen im Landkreis Greiz haben sich laut Angaben des Landratsamtes Greiz in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Wurden im Jahr 2016 noch 139.207,51 Euro dafür aufgewendet, waren es im Jahr 2018 364.009,50 Euro (2017: 267.976,41 Euro).
Als größter Brocken innerhalb dieser Summe wird der Posten Abriss beziffert, der mit 303.635 Euro angegeben ist (2016: 120.400,90 Euro; 2017: 220.998,87 Euro).
Um mehr als das Dreifache sind aber auch die Kosten für Absperrungen gestiegen, von 9512,36 Euro im Jahr 2016 über 19.255,39 Euro im Jahr 2017 auf 34.211 Euro für 2018. Für statische Gutachten fielen 2018 22.641,50 Euro an, 2016 waren es noch 3277,46 Euro gewesen.
Lediglich im Bereich „Gefahrenbeseitigungen (Putzschäden, Schornsteinköpfe, herabstürzende Teile, etc.)“sind die Kosten gesunken, auch weil es 2017 mit 18.849,70 dafür ausgegebenen Euro eine auffällige Spitze gab. Für 2018 werden 3066 Euro angegeben.
Ersatzvornahmen werden immer dann nötig, wenn eine Gebäude oder eine bauliche Anlage öffentliche Straßen und Wege beziehungsweise Nachbargrundstücke gefährdet und der Eigentümer seinen Pflichten auch nach Aufforderung der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes nicht nachkommt, teilt die Behörde mit. Die Folgen können Absperrungen oder eben Abriss sein. „Der Aufwand für derartige Maßnahmen steigt stetig an“, bestätigt die Jahresstatistik des Landratsamtes den Trend, der auch bei den steigenden Kosten abzulesen ist. Die Thematik ziehe sich durch den ganzen Landkreis, auch wenn die Stadt Greiz im Jahr 2017 einen Schwerpunkt gebildet habe, weil hier vermehrt Fälle auftraten. „Diese Tatsache stellt die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt vor enorme personelle und finanzielle Herausforderungen, welche sich die kommenden Jahre wohl noch verschärfen werden“, heißt es außerdem noch in der Jahresstatistik. Denn das Landratsamt finanziere die Ersatzvornahmen vor und stelle die anfallenden Kosten und Gebühren dann dem Grundstückseigentümer in Rechnung, sofern dieser zu ermitteln und solvent ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde würde aber nicht einschreiten, wenn sich die Gefahr nur auf das eigene Grundstück erstrecke oder eine konkrete Gefährdung durch einen möglichen Einsturz bestehe, heißt es. (ts )