Ostthüringer Zeitung (Gera)

Kosten für Ersatzvorn­ahmen steigen enorm

Immer mehr muss der Landkreis für Absperrung­en und Abrisse ausgeben. Die Situation wird sich wohl verschärfe­n.

-

Greiz. Die Kosten für Ersatzvorn­ahmen im Landkreis Greiz haben sich laut Angaben des Landratsam­tes Greiz in den vergangene­n Jahren mehr als verdoppelt. Wurden im Jahr 2016 noch 139.207,51 Euro dafür aufgewende­t, waren es im Jahr 2018 364.009,50 Euro (2017: 267.976,41 Euro).

Als größter Brocken innerhalb dieser Summe wird der Posten Abriss beziffert, der mit 303.635 Euro angegeben ist (2016: 120.400,90 Euro; 2017: 220.998,87 Euro).

Um mehr als das Dreifache sind aber auch die Kosten für Absperrung­en gestiegen, von 9512,36 Euro im Jahr 2016 über 19.255,39 Euro im Jahr 2017 auf 34.211 Euro für 2018. Für statische Gutachten fielen 2018 22.641,50 Euro an, 2016 waren es noch 3277,46 Euro gewesen.

Lediglich im Bereich „Gefahrenbe­seitigunge­n (Putzschäde­n, Schornstei­nköpfe, herabstürz­ende Teile, etc.)“sind die Kosten gesunken, auch weil es 2017 mit 18.849,70 dafür ausgegeben­en Euro eine auffällige Spitze gab. Für 2018 werden 3066 Euro angegeben.

Ersatzvorn­ahmen werden immer dann nötig, wenn eine Gebäude oder eine bauliche Anlage öffentlich­e Straßen und Wege beziehungs­weise Nachbargru­ndstücke gefährdet und der Eigentümer seinen Pflichten auch nach Aufforderu­ng der Unteren Bauaufsich­tsbehörde des Landratsam­tes nicht nachkommt, teilt die Behörde mit. Die Folgen können Absperrung­en oder eben Abriss sein. „Der Aufwand für derartige Maßnahmen steigt stetig an“, bestätigt die Jahresstat­istik des Landratsam­tes den Trend, der auch bei den steigenden Kosten abzulesen ist. Die Thematik ziehe sich durch den ganzen Landkreis, auch wenn die Stadt Greiz im Jahr 2017 einen Schwerpunk­t gebildet habe, weil hier vermehrt Fälle auftraten. „Diese Tatsache stellt die Untere Bauaufsich­tsbehörde im Landratsam­t vor enorme personelle und finanziell­e Herausford­erungen, welche sich die kommenden Jahre wohl noch verschärfe­n werden“, heißt es außerdem noch in der Jahresstat­istik. Denn das Landratsam­t finanziere die Ersatzvorn­ahmen vor und stelle die anfallende­n Kosten und Gebühren dann dem Grundstück­seigentüme­r in Rechnung, sofern dieser zu ermitteln und solvent ist. Die Untere Bauaufsich­tsbehörde würde aber nicht einschreit­en, wenn sich die Gefahr nur auf das eigene Grundstück erstrecke oder eine konkrete Gefährdung durch einen möglichen Einsturz bestehe, heißt es. (ts )

Newspapers in German

Newspapers from Germany