Ostthüringer Zeitung (Gera)

Fahrerin stirbt bei Unfall

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Hohenstein. Eine 41 Jahre alte Autofahrer­in ist bei einem Unfall in der Gemeinde Hohenstein (Landkreis Nordhausen) ums Leben gekommen. Wie die Polizei mitteilte, kam die Frau am Samstag mit ihrem Wagen von der Straße ab und überschlug sich auf einem Feld. Die schwer verletzte Autofahrer­in starb wenig später. (dpa) Ulla. Finanziell keine großen Sprünge machen zu können, daran ist Helmut Kaufmann aus Ulla bei Weimar schon lange gewöhnt: Schließlic­h hat der Diplominge­nieur für Verfahrens­technik nie wieder eine Arbeit gefunden, seit die Firma, in der er seit 1990 gearbeitet hatte, im Jahr 2000 Insolvenz anmelden musste. Dabei hätte der heute 73-Jährige damals so gut wie jeden Job angenommen, selbst als Kraftfahre­r hätte er sich verdingt. Doch mit über 50 hatte einem der Arbeitsmar­kt in jenen Jahren nichts mehr zu bieten.

Helmut Kaufmann und seine Frau, die ebenfalls in diesem Betrieb beschäftig­t gewesen war, mussten deshalb zunächst vom Arbeitslos­engeld leben, kurz vor ihrem vorzeitige­n Renteneint­ritt sogar nur noch von Hartz IV. Trotzdem schafften es beide, ihre 1995 entstanden­e Neubauwohn­ung in Ulla, die sie in besseren Zeiten mit Blick auf ihren Ruhestand erworben hatten, vollständi­g abzuzahlen.

Ihre Altersbezü­ge, die beide – sie nach dem 60. und er nach dem 62. Geburtstag – erhielten, waren zwar alles andere als üppig, doch zu zweit kamen sie damit hin. Die Kaufmanns genossen ihre hübsche und auch hübsch gelegene Dreiraumwo­hnung mit Südbalkon, die sie seit 2000 auch selbst bewohnten, ließen vor ein paar Jahren sogar vorausscha­uend das Bad altersgere­cht umbauen.

Doch als im Februar 2017 Helmut Kaufmanns Frau ganz plötzlich mit 69 Jahren verstarb, kam zur großen Trauer bei ihrem Mann die Sorge ums Geld. Schließlic­h halbieren sich die Lebenskost­en nicht mit einem Schlag, nur weil nun einer nicht mehr da ist. Ob die Heizung für zwei oder für einen läuft, die Lampe für zwei oder einen brennt – es kostet immer dasselbe. Da auch die Witwerrent­e, die Helmut Kaufmann nun zusätzlich zu seiner eigenen Rente beantragen konnte, mit rund 200 Euro unerwartet mager ausfiel, begann der Witwer nach einem Kassenstur­z nach einer Alternativ­e zu suchen. „Schließlic­h will ich sehr, sehr alt werden“, sagt der gebürtige Rudolstädt­er, der als junger Mann drei Jahre als Hochseefis­cher auf den Weltmeeren unterwegs war, lachend.

So recht fündig sei er damals im Internet allerdings nicht geworden. Doch vor einem Jahr unternahm Helmut Kaufmann dann einen erneuten Versuch und stieß auf das Angebot der Immobilien-Leibrente. Deren Funktionsw­eise ist schnell erklärt: Der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses verkauft die selbst genutzte Immobilie, erhält aber im Gegenzug vom Käufer ein kostenlose­s Wohnrecht und entweder eine Einmalzahl­ung oder eine monatliche Rente bis an sein Lebensende. Er selbst kommt nur für die Betriebsko­sten auf.

Da Helmut Kaufmann unbedingt in seiner Wohnung wohnen bleiben wollte, er sich auch fit genug fühlt, um mit dem Auto im nahen Weimar seine Einkäufe und Besorgunge­n zu erledigen, schien ihm das das Richtige: Er nahm Kontakt zur Deutschen Leibrenten Grundbesit­z AG in Frankfurt – dem Marktführe­r unter den Anbietern – auf, ließ sich zunächst Infomateri­al zuschicken und vereinbart­e dann einen Termin mit einem Mitarbeite­r in seiner Wohnung: „Wir haben das dann ganz in Ruhe bei mir zu Hause besprochen“, erzählt der 73-Jährige.

Der Experte hat sich dabei auch ein Bild von der Wohnung gemacht, die im ersten Obergescho­ss liegt und eine von sieben in diesem Haus ist, und Helmut Kaufmann füllte eine Vollmacht aus, damit ein Gutachter des Tüv Süd mit der Wertermitt­lung beauftragt werden konnte. Eine Verpflicht­ung zum späteren Vertragsab­schluss ergab sich daraus aber nicht. Helmut Kaufmann hätte zu diesem Zeitpunkt immer noch aussteigen können, lediglich einen Teil des Gutachtens hätte er unter bestimmten Bedingunge­n berappen müssen, wenn es nicht zum Vertrag gekommen wäre.

Parallel stimmte sich der Witwer mit seinen drei Töchtern ab – etwas, wozu ihm auch der Vertriebsm­itarbeiter geraten hatte. Schließlic­h wäre ihnen die Wohnung nach dem Tod des Vaters als Erbe zugefallen. „Aber meine Töchter haben gesagt: „,Papa, mach das! Dann haben wir später auch keinen Grund, uns darum zu streiten‘“, erzählt Helmut Kaufmann. Mit dem Segen seiner Töchter unterschri­eb er schließlic­h den Kaufvertra­g: Seine Wohnung ging damit an den Anbieter der Leibrente über, er selbst behielt ein lebenslang­es mietfreies Wohnrecht und eine lebenslang­e zusätzlich­e Rente, beides im Grundbuch an erster Stelle abgesicher­t. Also in dem öffentlich­en Verzeichni­s, in dem dargelegt ist, wer Eigentümer welcher Grundstück­e ist. „Zieht Herr Kaufmann aus, kann er die Wohnung problemlos vermieten“,

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