Fahrerin stirbt bei Unfall
Hohenstein. Eine 41 Jahre alte Autofahrerin ist bei einem Unfall in der Gemeinde Hohenstein (Landkreis Nordhausen) ums Leben gekommen. Wie die Polizei mitteilte, kam die Frau am Samstag mit ihrem Wagen von der Straße ab und überschlug sich auf einem Feld. Die schwer verletzte Autofahrerin starb wenig später. (dpa) Ulla. Finanziell keine großen Sprünge machen zu können, daran ist Helmut Kaufmann aus Ulla bei Weimar schon lange gewöhnt: Schließlich hat der Diplomingenieur für Verfahrenstechnik nie wieder eine Arbeit gefunden, seit die Firma, in der er seit 1990 gearbeitet hatte, im Jahr 2000 Insolvenz anmelden musste. Dabei hätte der heute 73-Jährige damals so gut wie jeden Job angenommen, selbst als Kraftfahrer hätte er sich verdingt. Doch mit über 50 hatte einem der Arbeitsmarkt in jenen Jahren nichts mehr zu bieten.
Helmut Kaufmann und seine Frau, die ebenfalls in diesem Betrieb beschäftigt gewesen war, mussten deshalb zunächst vom Arbeitslosengeld leben, kurz vor ihrem vorzeitigen Renteneintritt sogar nur noch von Hartz IV. Trotzdem schafften es beide, ihre 1995 entstandene Neubauwohnung in Ulla, die sie in besseren Zeiten mit Blick auf ihren Ruhestand erworben hatten, vollständig abzuzahlen.
Ihre Altersbezüge, die beide – sie nach dem 60. und er nach dem 62. Geburtstag – erhielten, waren zwar alles andere als üppig, doch zu zweit kamen sie damit hin. Die Kaufmanns genossen ihre hübsche und auch hübsch gelegene Dreiraumwohnung mit Südbalkon, die sie seit 2000 auch selbst bewohnten, ließen vor ein paar Jahren sogar vorausschauend das Bad altersgerecht umbauen.
Doch als im Februar 2017 Helmut Kaufmanns Frau ganz plötzlich mit 69 Jahren verstarb, kam zur großen Trauer bei ihrem Mann die Sorge ums Geld. Schließlich halbieren sich die Lebenskosten nicht mit einem Schlag, nur weil nun einer nicht mehr da ist. Ob die Heizung für zwei oder für einen läuft, die Lampe für zwei oder einen brennt – es kostet immer dasselbe. Da auch die Witwerrente, die Helmut Kaufmann nun zusätzlich zu seiner eigenen Rente beantragen konnte, mit rund 200 Euro unerwartet mager ausfiel, begann der Witwer nach einem Kassensturz nach einer Alternative zu suchen. „Schließlich will ich sehr, sehr alt werden“, sagt der gebürtige Rudolstädter, der als junger Mann drei Jahre als Hochseefischer auf den Weltmeeren unterwegs war, lachend.
So recht fündig sei er damals im Internet allerdings nicht geworden. Doch vor einem Jahr unternahm Helmut Kaufmann dann einen erneuten Versuch und stieß auf das Angebot der Immobilien-Leibrente. Deren Funktionsweise ist schnell erklärt: Der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses verkauft die selbst genutzte Immobilie, erhält aber im Gegenzug vom Käufer ein kostenloses Wohnrecht und entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente bis an sein Lebensende. Er selbst kommt nur für die Betriebskosten auf.
Da Helmut Kaufmann unbedingt in seiner Wohnung wohnen bleiben wollte, er sich auch fit genug fühlt, um mit dem Auto im nahen Weimar seine Einkäufe und Besorgungen zu erledigen, schien ihm das das Richtige: Er nahm Kontakt zur Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG in Frankfurt – dem Marktführer unter den Anbietern – auf, ließ sich zunächst Infomaterial zuschicken und vereinbarte dann einen Termin mit einem Mitarbeiter in seiner Wohnung: „Wir haben das dann ganz in Ruhe bei mir zu Hause besprochen“, erzählt der 73-Jährige.
Der Experte hat sich dabei auch ein Bild von der Wohnung gemacht, die im ersten Obergeschoss liegt und eine von sieben in diesem Haus ist, und Helmut Kaufmann füllte eine Vollmacht aus, damit ein Gutachter des Tüv Süd mit der Wertermittlung beauftragt werden konnte. Eine Verpflichtung zum späteren Vertragsabschluss ergab sich daraus aber nicht. Helmut Kaufmann hätte zu diesem Zeitpunkt immer noch aussteigen können, lediglich einen Teil des Gutachtens hätte er unter bestimmten Bedingungen berappen müssen, wenn es nicht zum Vertrag gekommen wäre.
Parallel stimmte sich der Witwer mit seinen drei Töchtern ab – etwas, wozu ihm auch der Vertriebsmitarbeiter geraten hatte. Schließlich wäre ihnen die Wohnung nach dem Tod des Vaters als Erbe zugefallen. „Aber meine Töchter haben gesagt: „,Papa, mach das! Dann haben wir später auch keinen Grund, uns darum zu streiten‘“, erzählt Helmut Kaufmann. Mit dem Segen seiner Töchter unterschrieb er schließlich den Kaufvertrag: Seine Wohnung ging damit an den Anbieter der Leibrente über, er selbst behielt ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht und eine lebenslange zusätzliche Rente, beides im Grundbuch an erster Stelle abgesichert. Also in dem öffentlichen Verzeichnis, in dem dargelegt ist, wer Eigentümer welcher Grundstücke ist. „Zieht Herr Kaufmann aus, kann er die Wohnung problemlos vermieten“,