Auch Männer ohne Hoden können bald Polizisten werden
Innenminister von Bund und Ländern wollen entsprechende Vorschrift ändern. Lob kommt von der FDP
Männer, die nicht alle männlichen Geschlechtsorgane haben, sollen zukünftig trotzdem bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt arbeiten können. Dafür wollen die Innenminister von Bund und Ländern demnächst sorgen, indem sie eine Vorschrift abschaffen, die das derzeit verhindert. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.
Es geht um die „Polizeidienstvorschrift 300“, die die körperlichen Voraussetzungen für den Dienst bei Bundespolizeibehörden regelt. Darin ist bislang unter anderem festgelegt, dass der „Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden“die Tauglichkeit für den Polizeidienst grundsätzlich ausschließt. Zudem muss laut Vorschrift bei Bewerbern und Bewerberinnen das männliche bzw. weibliche „Hormonsystem intakt sein“. Variationen der Geschlechtsentwicklung, zum Beispiel bei trans- und intersexuellen Menschen, sind in der Vorschrift nicht vorgesehen.
Diese Kriterien sollen nun wegfallen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Überarbeitung der Vorschrift hat, so das Innenministerium, ihre Arbeit im November 2018 abgeschlossen, der Bericht der Gruppe soll im Frühjahr gebilligt werden. Anschließend soll die Vorschriftenkommission mit einer Überarbeitung der Vorschrift beauftragt werden, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Grundsätzlich, heißt es vom Innenministerium, werde bei Einstellungsuntersuchungen schon jetzt auf eine Prüfung dieser Kriterien verzichtet.
Jens Brandenburg, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Themen von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen, begrüßte die Entscheidung, die Vorschrift zu ändern. „Das ist ein gutes Signal für alle transund intergeschlechtlichen Menschen, die im Polizeidienst für unser Land arbeiten wollen“, sagte Brandenburg. „Gute Polizeiarbeit hängt weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab.“(tma)