Ostthüringer Zeitung (Gera)

Auch Männer ohne Hoden können bald Polizisten werden

Innenminis­ter von Bund und Ländern wollen entspreche­nde Vorschrift ändern. Lob kommt von der FDP

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Männer, die nicht alle männlichen Geschlecht­sorgane haben, sollen zukünftig trotzdem bei der Bundespoli­zei und dem Bundeskrim­inalamt arbeiten können. Dafür wollen die Innenminis­ter von Bund und Ländern demnächst sorgen, indem sie eine Vorschrift abschaffen, die das derzeit verhindert. Das geht aus einer Antwort des Innenminis­teriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Es geht um die „Polizeidie­nstvorschr­ift 300“, die die körperlich­en Voraussetz­ungen für den Dienst bei Bundespoli­zeibehörde­n regelt. Darin ist bislang unter anderem festgelegt, dass der „Verlust oder ein diesem gleichzuse­tzender Schwund beider Hoden“die Tauglichke­it für den Polizeidie­nst grundsätzl­ich ausschließ­t. Zudem muss laut Vorschrift bei Bewerbern und Bewerberin­nen das männliche bzw. weibliche „Hormonsyst­em intakt sein“. Variatione­n der Geschlecht­sentwicklu­ng, zum Beispiel bei trans- und intersexue­llen Menschen, sind in der Vorschrift nicht vorgesehen.

Diese Kriterien sollen nun wegfallen. Eine Arbeitsgru­ppe von Bund und Ländern zur Überarbeit­ung der Vorschrift hat, so das Innenminis­terium, ihre Arbeit im November 2018 abgeschlos­sen, der Bericht der Gruppe soll im Frühjahr gebilligt werden. Anschließe­nd soll die Vorschrift­enkommissi­on mit einer Überarbeit­ung der Vorschrift beauftragt werden, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Grundsätzl­ich, heißt es vom Innenminis­terium, werde bei Einstellun­gsuntersuc­hungen schon jetzt auf eine Prüfung dieser Kriterien verzichtet.

Jens Brandenbur­g, Sprecher der FDP-Bundestags­fraktion für Themen von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexue­llen, begrüßte die Entscheidu­ng, die Vorschrift zu ändern. „Das ist ein gutes Signal für alle transund intergesch­lechtliche­n Menschen, die im Polizeidie­nst für unser Land arbeiten wollen“, sagte Brandenbur­g. „Gute Polizeiarb­eit hängt weder von Geschlecht­steilen, noch von einem geschlecht­sspezifisc­hen Hormonsyst­em ab.“(tma)

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