Vorsorgetermine auf dem Prüfstand
Immer mehr Eltern lassen Untersuchungen ihrer Sprösslinge beim Arzt verstreichen
Vorstellung des Kindes entgegenstehen, müssen nicht in jedem Fall auf eine Gefährdung des Kindeswohls hindeuten, heißt es indes aus dem Ministerium von Heike Werner (Linke).
Befinde sich ein Kind in ärztlicher Dauerbehandlung, oder die Familie sei umgezogen beziehungsweise die Eltern hätten sich scheiden lassen, könne es dazu führen, dass Meldungen nicht oder nicht rechtzeitig ans Vorsorgezentrum abgegeben werden.
Kinderarztsitze in Thüringen sind besetzt
Dass sich das Meldungssystem bewährt hat, sieht auch Veit Malolepsy von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) so. Allerdings sollte aus deren Sicht bei einer Gesetzesnovelle darüber nachgedacht werden, die Pflicht zur Meldung der U-Untersuchungen nicht mehr den Kinderärzten aufzuerlegen. „Wir sind nicht der Meinung, dass das die Aufgabe der Ärzte ist“, sagt er.
Die Kassenärztliche Vereinigung sieht in vielen Kinderarztpraxen vor allem in den Ballungsgebieten Überlastungsanzeichen. Die 165 zur Verfügung stehenden Kinderarztsitze in Thüringen, über deren Anzahl der Gesetzgeber zu befinden hat, seien aber alle besetzt. Probleme mit der Nachbesetzung, so Malolepsy, habe es in der Vergangenheit nicht gegeben. „Wir haben in Thüringen aber deutlich weniger offene Arztsitze als noch vor sechs Jahren“, sagt er.
In manchen Kinderarztpraxen sorgt das dennoch nicht für Entspannung. Dirk Rühling, der mit Kollegen eine Praxis in Weimar betreibt, winkt aber ab: „Wir haben Grippewelle.“
Und die Meldepflicht der Ärzte für die U-Untersuchungen stellt aus seiner Sicht kein Problem dar. Er weiß allerdings: Andere Kollegen sehen das anders.
Als Berufsverbandssprecher wünscht er sich hingegen, dass der Landesverband der Kinderund Jugendärzte in Thüringen in die Überarbeitung des Gesetzes mit eingebunden wird. „Das ist bisher überhaupt nicht der Fall“, sagt er und richtet diesen Appell an das Gesundheitsministerium.
Schmidt kündigte an, die Novelle des Thüringer Naturschutzgesetztes kritisch begleiten zu wollen. „Die Ausrichtung des neuen Naturschutzgesetzes muss so gestaltet sein, dass wir den drastischen Artenrückgang in Thüringen stoppen“, erklärte er. Der Freistaat müsse sich verpflichten, durch geeignete Maßnahmen und Programme eine Trendumkehr herbeizuführen.
Hierzu gehörten die dauerhafte Sicherung des Netzwerkes aus Natura-2000-Stationen, die Schaffung des Biotopverbundes, die Renaturierung von Gewässern und der Stopp des Flächenverbrauchs. (dpa)