Thüringer Verfassungsrichter bestätigen Wahlrecht ab
Erfurt. Mit Erleichterung hat die Landesregierung auf die Entscheidung reagiert. Denn damit können die Wahlen am 15. April, bei denen über Landräte, Oberbürgermeister und hauptamtliche Bürgermeister abgestimmt wird, wie geplant ablaufen, teilten Innen- und Justizministerium am Dienstag mit.
Der Landtag hatte im Dezember 2015 die Änderung des Wahlgesetzes beschlossen. Von der Regelung könnten etwa 30 000 Thüringer Erstwähler profitieren. Jugendliche sollten so früh wie möglich an den demokratischen Meinungsbildungsund Entscheidungsprozessen teilhaben, sagte Justizminister Dieter Lauinger (Grüne). Er freue sich deshalb sehr darüber, dass der Verfassungsgerichtshof die Teilnahme der 16- und 17-Jährigen an den bevorstehenden Kommunalwahlen nicht gestoppt habe. Innenminister Georg Maier (SPD) sagte: „Die heutige Entscheidung stärkt das Vertrauen der jungen Erstwähler in die Demokratie.“
Die Richter entschieden über einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion. Während die rot- rot-grüne Landesregierung die Möglichkeit für die jungen Leute, an den Kommunalwahlen teilzunehmen, als demokratische Errungenschaft preist, will die AfD, dass nur volljährige Wähler an den Urnen zugelassen sind. Auch die CDU tritt für ein Mindestalter von 18 Jahren ein.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung der AfD-Fraktion gegen das Wahlrecht für - und -Jährige abgelehnt.