EU-Gericht verurteilt Türkei
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der unrechtmäßigen Untersuchungshaft zweier prominenter Journalisten verurteilt. Die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangenschaft behielt, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte, urteilten die Straßburger Richter. Damit haben türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreich vor dem Straßburger Gericht geklagt. (dpa) Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofs
beruhigen sollte – nur eingehalten wird er offenbar nicht. Ein neuer, noch unveröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs belegt am Beispiel des Wirtschaftsministeriums, wie die Bundesregierung fortgesetzt ihre eigenen Leitlinien ignoriert. „Das Bundeswirtschaftsministerium umgeht die Vorgabe zur Befristung seiner Finanzhilfen“, heißt es in einem 26-seitigen Prüfbericht des Rechnungshofs, der dieser Zeitung vorliegt. Die Methode ist simpel: Die Laufzeiten seien zwar in der Regel auf drei bis fünf Jahre begrenzt, würden in den Förderrichtlinien aber immer wieder verlängert, allerdings auf „nicht nachvollziehbare“Art. „Auf diese Weise gewährt das Wirtschaftsministerium 13 Finanzhilfen seit mehr als 40 Jahren“, monieren die Kontrolleure. Allein seit dem Jahr 2003 wurden für diese Evergreens, auf die vielleicht noch einmal ein genauer Blick gelohnt hätte, 11,7 Milliarden Euro ausgegeben – sie reichen von der Förderung von Weiterbildungslehrgängen im Handwerk aus dem Jahr 1974 bis zu den Finanzierungshilfen für zivile Flugzeughersteller, die 1975 erstmals ausgezahlt wurden. Bis heute würden zudem 25 Förderprogramme finanziert, die zwischen 1990 und 2010 eingeführt wurden.
Damit nicht genug: Auch an die Vorgabe, Finanzhilfen nur degressiv auszureichen, also die Förderbeträge über einen festgelegten Zeitraum zu senken, hält sich das Wirtschaftsministerium „überwiegend nicht“. Stattdessen würden die Finanzhilfen über die Zeit in gleichbleibender Höhe vergeben. So sei „die Ausnahme vom Grundsatz zur Regel gemacht“worden, heißt es im Prüfbericht. Insgesamt gebe es eine „erhebliche Diskrepanz zwischen den Anforderungen der subventionspolitischen Leitlinien und der Umsetzung in Förderprogrammen des Bundeswirtschaftsministeriums“.
Außerdem monieren die Prüfer mangelnde Transparenz, die die parlamentarische Kontrolle erschwere. Rechnungshof-Präsident Kay Scheller sagte dieser Zeitung: „Haushaltskonsolidierung, ein in die Zukunft gerichteter Bundeshaushalt heißt