Torsten Röder doch zugelassen, Köckert bleibt ausgeschlossen
Nach zwei Einwendungen entschied der Wahlausschuss gestern erneut
mitgeteilt, dass es erhebliche Zweifel an einem einen Ausschluss Röders gebe. Die Zulassung sei dringend zu empfehlen. Deswegen empfahl Weidlich erneut die Zulassung, Mit vier Ja- und einer Nein-Stimme schloss sich der Ausschuss mehrheitlich an.
Nicht geändert hat der Wahlausschuss seine Meinung zu David Köckert, der ebenfalls Einwände erhoben hatte. Dem Antrag zur Ablehnung des Wahlvorschlages wurde erneut einstimmig zugestimmt. Er habe in seiner Einwendung nicht dargelegt, dass er als Bürgermeister die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewährleisten werde. Vielmehr sei durch seine Redebeiträge auf Veranstaltungen daran zu zweifeln. Die Einschätzung, dass die Thügida, als deren Motor Köckert gilt, als rechtsextremistisches Sammelbecken zu bewerten sei, stamme aus einem Bericht des Thüringer Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2016. Auch die Einwendung Köckerts, dass die Thügida-Veranstaltungen an historisch sensiblen Daten, wie etwa dem Geburtstag Hitlers im Jahr 2016 in Jena, alle genehmigt worden seien, greife nicht. Nach einem Gerichtsurteil sei das Versammlungsund Wahlrecht getrennt zu betrachten, aus der Genehmigung einer Veranstaltung kann also nicht die Wählbarkeit einer Person abgeleitet werden. Geklagt hatte damals der NPDFunktionär Gordon Richter, der in Gera nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen wurde.