Ostthüringer Zeitung (Jena)

Vom Ende des Betreuungs­geldes

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Vor mehr als zehn Jahren startete die damalige CDU-Alleinregi­erung ihre sogenannte Familienof­fensive. Wichtigste­r Punkt: Das Landeserzi­ehungsgeld, das bis dahin alle Eltern bekamen im, wurde reformiert – und in ein Betreuungs­geld umgewandel­te. Davon profitiert­en nur noch Eltern, die ihre Kinder daheim erzogen.

Thüringen war das erste Bundesland, das den von Gegnern „Herdprämie“genannten Zuschuss einführte. Nachdem die schwarz-gelbe Koalition im Bund im Jahr 2012 auf Drängen der CSU auch ein Bundesbetr­euungsgeld einführte, erhielte heimerzieh­ende Eltern sogar doppelt Geld. Doch mit Bildung der rot-rotgrünen Koalition Ende 2014 war das Aus für das Landesbetr­euungsgeld beschlosse­n. Linke, SPD und Grüne kündigten an, mit den eingespart­en jährlichen knapp 20 Millionen Euro ein gebührenfr­eies Jahr in den Kindergärt­en zu finanziere­n.

Ein halbes Jahr später war es soweit. Per Gesetz wurde das Thüringer Betreuungs­geld aufgehoben. Da das Land aus rechtliche­n Gründen nicht einfach eine Leistung streichen kann, bekommen derzeit immer noch Eltern für ihre Kinder Geld, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden. Die Zahlungen würden bis Juli 2017 fließen, teilte das Sozialmini­sterium mit. Es ist aber nicht völlig ausgeschlo­ssen, dass einige Eltern auch noch bis Oktober 2017 anspruchsb­erechtigt seien. Ab 2018 soll das letzte Kindergart­enjahr gebührenfr­ei gestellt werden – wobei für die Finanzieru­ng das eingespart­e Geld nicht reichen wird. Inzwischen gibt es bekanntlic­h auch kein Bundesbetr­euungsgeld mehr. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverf­assungsger­icht, dass der Bund nicht die nötige Gesetzgebu­ngskompete­nz besitze und deshalb gegen das Grundgeset­z verstoßen habe.

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