Vom Ende des Betreuungsgeldes
Vor mehr als zehn Jahren startete die damalige CDU-Alleinregierung ihre sogenannte Familienoffensive. Wichtigster Punkt: Das Landeserziehungsgeld, das bis dahin alle Eltern bekamen im, wurde reformiert – und in ein Betreuungsgeld umgewandelte. Davon profitierten nur noch Eltern, die ihre Kinder daheim erzogen.
Thüringen war das erste Bundesland, das den von Gegnern „Herdprämie“genannten Zuschuss einführte. Nachdem die schwarz-gelbe Koalition im Bund im Jahr 2012 auf Drängen der CSU auch ein Bundesbetreuungsgeld einführte, erhielte heimerziehende Eltern sogar doppelt Geld. Doch mit Bildung der rot-rotgrünen Koalition Ende 2014 war das Aus für das Landesbetreuungsgeld beschlossen. Linke, SPD und Grüne kündigten an, mit den eingesparten jährlichen knapp 20 Millionen Euro ein gebührenfreies Jahr in den Kindergärten zu finanzieren.
Ein halbes Jahr später war es soweit. Per Gesetz wurde das Thüringer Betreuungsgeld aufgehoben. Da das Land aus rechtlichen Gründen nicht einfach eine Leistung streichen kann, bekommen derzeit immer noch Eltern für ihre Kinder Geld, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden. Die Zahlungen würden bis Juli 2017 fließen, teilte das Sozialministerium mit. Es ist aber nicht völlig ausgeschlossen, dass einige Eltern auch noch bis Oktober 2017 anspruchsberechtigt seien. Ab 2018 soll das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei gestellt werden – wobei für die Finanzierung das eingesparte Geld nicht reichen wird. Inzwischen gibt es bekanntlich auch kein Bundesbetreuungsgeld mehr. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Bund nicht die nötige Gesetzgebungskompetenz besitze und deshalb gegen das Grundgesetz verstoßen habe.