Kampf um die Daten von Flugreisenden
Passagiere sollen künftig EU-weit strenger überprüft werden
Zweifel an einzelnen Regelungen und erwartet, dass der Europäische Gerichtshof demnächst engere Grenzen setzen könnte.
Voßhoff schreibt an den Bundestag: „Das Inkrafttreten des Fluggastdatengesetzes würde bedeuten, dass jährlich Fluggastdaten zu etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland unterschiedslos abgeglichen und über 5 Jahre gespeichert würden.“Das Vorhaben kombiniere zwei Datenschutzprobleme: eine neue Vorratsdatenspeicherung und den Abgleich mit einem abstrakten Gefährderprofil. Die Verabschiedung sei zum jetzigen Zeitpunkt „verfrüht“.
Die Bundesregierung steht unter Zeitdruck: Der Datenaustausch muss spätestens im Mai 2018 starten, so sieht es eine EURichtlinie vor. Die Vorbereitung aber ist aufwendig, das Bundeskriminalamt (BKA) spricht von einer „großen Herausforderung“. Die EU-Richtlinie soll im Kampf gegen Terror und Kriminalität den Austausch von Erkenntnissen zwischen den EUMitgliedsstaaten verbessern.
In der Praxis müssen bis zu 60 Einzelinformationen jedes Passagiers übermittelt werden, der von Deutschland ins Ausland fliegt oder von dort einreist. Gefragt sind Anschriften und Kontaktdaten, Ausweisnummern, Gepäckangaben, Kreditkartendaten, Reiseverlauf, Sitzplatz, Essenswünsche, Mitreisende.