VW-Autokreditverträge fehlerhaft?
Die Volkswagen-Bank informierte Kunden offenbar nicht richtig. Ein Widerruf ist laut Stiftung Warentest in vielen Fällen möglich
dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. An diesem Tag trat eine Gesetzesänderung in Kraft.
Christoph Herrmann, Rechtsexperte der Stiftung, hat eine Klage eines Autofahrers gegen VW vor dem Berliner Landgericht verfolgt. Die Richterin dort habe Klartext gesprochen, sagt er. Kreditnehmer könnten ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Und wenn der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde, müssten sie für die Zeit des Besitzes nicht einmal ein Nutzungsentgelt bezahlen. „Wenn die Belehrung nicht korrekt ist, dann kann kein Anspruch auf einen Nutzungswertersatz bestehen“, zitiert Herrmann die Richterin. Ob es auch zu einem Urteil kommt oder der Kläger einem Vergleich mit VW zustimmt, ist noch offen.
Volkswagen sieht dies gelassen. „Bei dem Berliner Fall handelt es sich um ein einzelnes, noch laufendes Verfahren“, teilt das Unternehmen mit. Bislang sei noch keiner entsprechenden Klage stattgegeben, „die von uns erteilten Widerrufsbelehrungen erfolgen ordnungsgemäß“, versichert VW.
Für die Wolfsburger steht viel auf dem Spiel. Laut Warentest gab es Ende 2015 mehr als zwei Millionen Kreditverträge über ein Volumen von rund 23 Milliarden Euro. Für die ab Juni 2014 geltenden Kontrakte wäre ein Widerruf für die Autokäufer ein glänzendes Geschäft. Sie hätten das Auto fast kostenlos gefahren. Die Fehler können Laien kaum selbst finden. Dazu benötigten selbst Fachanwälte oft Tage. Tipps und einen Musterbrief dazu bietet die Stiftung Warentest unter der Webadresse www.test.de.