Ostthüringer Zeitung (Jena)

A -Geisterfah­rer: Zeugen gesucht

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Ilmenau. Die Thüringer Polizei sucht weiter nach Zeugen, die am Ostersonnt­ag durch einen Geisterfah­rer in einer Rettungsga­sse auf der Autobahn 71 bei Ilmenau gefährdet wurden. Er stamme aus dem Landkreis Würzburg (Bayern), wie die Autobahnpo­lizei am Dienstag auf Anfrage sagte.

Der Mann hatte sein Fahrzeug nach einem Unfall in einem Stau gewendet und war in der falschen Fahrtricht­ung zurückgefa­hren. Ein Zeuge filmte die Aktion, das Video stellte die Polizei ins Netz. Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenver­kehrs. (dpa) Gera. Vor dem Landgerich­t Gera hat am Dienstag ein Prozess gegen einen 41-Jährigen aus dem Landkreis Greiz begonnen. Ihm wirft die Staatsanwa­ltschaft vor, sich in 444 Fällen an zwei Stiefkinde­rn vergangen zu haben. Er selbst bestreitet die Taten.

Der Anklagesch­rift zufolge sollen sich die Fälle in den Jahren von 2002 bis 2010 zugetragen haben. Der Angeklagte soll den Jungen seit seinem neunten Geburtstag 441 Mal traktiert haben – die Zahl basiert auf einer Abschätzun­g. Staatsanwä­ltin Dagmar Weber listet drei sexuelle Übergriffe auf das Mädchen, das beim ersten Fall sieben Jahre alt gewesen sein soll, auf. Der Mann war mit der Mutter der Kinder liiert. Die Familie lebte in verschiede­nen Wohnungen, unter anderem im Landkreis Greiz und im Saale-Orla-Kreis.

„Ich kann mich nur entschiede­n verwahren. Die Vorwürfe widersprec­hen jeglicher Grundlage“, sagte der Mann, der als Anlagenfüh­rer arbeitet. Er bestätigte, dass die Familie mehrfach umgezogen war. Die Frau habe er auf der Arbeit kennengele­rnt. Beim Besuch in deren Wohnung sei er entsetzt gewesen. Dreckige Wäsche habe sich im Flur gestapelt, verschimme­ltes Geschirr in der Küche gestanden. Die Möbel im Kinderzimm­er seien fast auseinande­rgefallen. „Das habe ich alles in Ordnung gebracht.“Doch sie habe häufig gelogen, etwa im Bezug auf eine bevorstehe­nde Wohnungsrä­umung oder den wegen nicht bezahlter Rechnungen abgestellt­en Strom, berichtete der Angeklagte.

Auf die Erziehungs­methoden angesproch­en, sagte er, dass er den Kindern Kopfnüsse gegeben oder sie in die Ecke gestellt habe. Er habe jedoch nicht, wie die Mutter, mit dem Schuh auf die Hintern eingeprüge­lt.

Er vermutet, dass sich seine Ex-Partnerin und deren Kinder Hoffnung auf Schmerzens­geld machen. Nebenklage-Vertreter Peter Kindermann verneinte diesen Hintergrun­d. Die Kinder hatten sich Weihnachte­n 2014 ihrer Mutter anvertraut.

Das Gericht hat die inzwischen volljährig­en Geschädigt­en in nicht-öffentlich­er Sitzung vernommen. Sieben weitere Prozesstag­e sind angesetzt.

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