Waldbesitzer mit Fachkenntnis gefragt
Zum Beitrag „Bundesflächen für Urwälder“(OTZ, 20.4.2017) diese Leserzuschrift.
Der Beitrag zeigt, dass Zeitvorstellungen in einer Regierungsperiode nicht vereinbar sind mit naturgesetzlichen Entwicklungszeiträumen. Ganz nebenbei muss immer wieder betont werden, dass nur das als Urwald bezeichnet werden kann, was eine ununterbrochene Kontinuität seit der letzten Eiszeit aufweist. Solche Flächen gibt es in Deutschland nicht. Allenfalls kann Landschaft zur Wildnis werden. Und diese Wildnis sowie natürliche Entwicklungen werden nicht einmal auf Naturschutzflächen zugelassen. Das politische Fünf-Prozent-Ziel der Regierung gründet sich nicht auf einer realen Landschaftskulisse.
Doch was wird noch offenbar: Die Bundesstiftung Umwelt betreut „Nationales Naturerbe“mit deutlich am Naturschutz orientiertem Ziel. Also so wenig wie möglich menschlicher Einfluss. 34 Prozent können jetzt schon „sich selbst überlassen“werden. 900 Hektar würden in den nächsten 20 Jahren in „die Natur entlassen“werden können. Der Rest von 3200 Hektar würde erst später Wildnis werden können, weil die Voraussetzungen für eine stabile natürliche Entwicklung noch nicht gegeben sind. Die 2100 Hektar bestaunen und beobachten demzufolge Naturschützer, aber den Rest zu einem stabilen Wald umzubauen, trauen sie sich
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