Mercedes blockiert Behindertenparkplatz und wird abgeschleppt
Park-Sünder hat nun Euro zu berappen – Zahl der Abschlepp-Fälle nahm im ersten Quartal zu gegenüber gleichem Vorjahreszeitraum
Und so blieb dem Stadtinspektor nur noch, das Abschleppen zu veranlassen. 160 Euro für diesen Sondertransport und 35 Euro fürs ordnungswidrige Parken hat der Mercedes-Fahrer zu berappen.
Wolfgang Apelt, Leiter des Fachdienstes Verkehrsorganisation, erläuterte gestern, dass das Freihalten von Parkplätzen für die Autos behinderter Mitbürger hohen Rang habe. Er verwies auf die Einordnung solcher Fälle durch das Bundesverwaltungsgericht: Danach dürften auf Behindertenparkplätzen unberechtigt abgestellte Fahrzeuge „regelmäßig auch dann zwangsweise entfernt werden, wenn ein Berechtigter nicht konkret behindert wird“. Keineswegs würden sich solche Parkplätze nur durch das Rollstuhlsignet auf dem Asphalt von normalen Parkplätzen unterscheiden. Sie seien in der Regel länger und breiter, sagte der Verkehrsbehörden-Chef. So werde Menschen mit körperlichen Handicaps das Ein- und Aussteigen oder etwa das Aus- oder Einladen eines Rollstuhls erleichtert. Ganz gewiss sei dies ein Beitrag zur Integration behinderter Bürger. Vieles spricht nach Apelts Einschätzung dafür, dass die Rücksichtslosigkeit beim Parken auf dem Vormarsch ist.
Wenn man nur einmal die Zahlen in Betracht zieht: Im ersten Quartal dieses Jahres mussten in Jena 128 Autos an den Haken genommen werden; im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 107.