Stadt zweifelt am Blitzer-Urteil des Amtsgerichts
Martin Pfeiffer: Staatsanwaltschaft müsste höchstrichterliches Urteil anstoßen – Mobiles Gerät trotz juristischen Streits in Betrieb
ist“, sagte gestern Wolfgang Apelt, der Chef der Jenaer Verkehrsbehörde. Was solle denn die Stadt tun? Für die funktionelle Makellosigkeit stehe schließlich die Physikalischtechnische Bundesanstalt gerade. „Also wir können es nicht erklären, wie das Gericht zu seiner Auffassung gelangt ist“, sagte Apelt. Viele Oberlandesgerichte hätten entschieden, dass die gleichen Geräte zuverlässig funktionieren würden.
Nein, es werde nun keineswegs etwa auf den Einsatz jenes mobilen Gerätes verzichtet, „solange das nicht obergerichtlich durchgeboxt ist“, sagte Martin Pfeiffer, Leiter des Fachbereichs Recht und Personal der Stadtverwaltung. „Dass es da überwiegend falsche Werte geben soll, das glaube ich einfach nicht.“Formal bestehe keine Möglichkeit, als Stadt jenes Urteil des Amtsgerichtes Jena anzufechten. Erforderlich sei, dass sich die Staatsanwaltschaft diesem strittigen Metier zuwendet und mit einer Klage ein höchstrichterliches Urteil anstrebt. Er gehe fest davon aus, dass die Leitung der Jenaer Bußgeldstelle in Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft die städtische Position beisteuert.
Persönlich plädiere er dafür, dass die Stadt sich beim Blitzen wirklich auf Stellen konzentriert, wo Menschen durch zu schnell rollende Fahrzeuge gefährdet sind, sagte Martin Pfeiffer. Das Blitzen vor Schulen oder die stationäre Überwachung der 20-km/h-Spitze am Holzmarkt seien doch sinnvoll. Und noch grundsätzlicher: Er selbst werde als Privatmann gelegentlich auch geblitzt. „Und immer wenn ich‘s hab blitzen sehen, waren es beim Blick auf mein Tacho acht, neun km/h zu viel. Das hat immer gepasst.“
Schon klar, er verstehe, dass die Amtsrichter letzte Zweifel am Messverfahren nicht ausgeräumt gesehen und deshalb das Bußgeldverfahren nicht angewandt haben mochten, sagte Pfeiffer. Nur stelle sich die Frage, wie weit der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ getrieben werden solle in einem reinen Ordnungswidrigkeitenverfahren