Ostthüringer Zeitung (Jena)

Stadt zweifelt am Blitzer-Urteil des Amtsgerich­ts

Martin Pfeiffer: Staatsanwa­ltschaft müsste höchstrich­terliches Urteil anstoßen – Mobiles Gerät trotz juristisch­en Streits in Betrieb

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ist“, sagte gestern Wolfgang Apelt, der Chef der Jenaer Verkehrsbe­hörde. Was solle denn die Stadt tun? Für die funktionel­le Makellosig­keit stehe schließlic­h die Physikalis­chtechnisc­he Bundesanst­alt gerade. „Also wir können es nicht erklären, wie das Gericht zu seiner Auffassung gelangt ist“, sagte Apelt. Viele Oberlandes­gerichte hätten entschiede­n, dass die gleichen Geräte zuverlässi­g funktionie­ren würden.

Nein, es werde nun keineswegs etwa auf den Einsatz jenes mobilen Gerätes verzichtet, „solange das nicht obergerich­tlich durchgebox­t ist“, sagte Martin Pfeiffer, Leiter des Fachbereic­hs Recht und Personal der Stadtverwa­ltung. „Dass es da überwiegen­d falsche Werte geben soll, das glaube ich einfach nicht.“Formal bestehe keine Möglichkei­t, als Stadt jenes Urteil des Amtsgerich­tes Jena anzufechte­n. Erforderli­ch sei, dass sich die Staatsanwa­ltschaft diesem strittigen Metier zuwendet und mit einer Klage ein höchstrich­terliches Urteil anstrebt. Er gehe fest davon aus, dass die Leitung der Jenaer Bußgeldste­lle in Gesprächen mit der Staatsanwa­ltschaft die städtische Position beisteuert.

Persönlich plädiere er dafür, dass die Stadt sich beim Blitzen wirklich auf Stellen konzentrie­rt, wo Menschen durch zu schnell rollende Fahrzeuge gefährdet sind, sagte Martin Pfeiffer. Das Blitzen vor Schulen oder die stationäre Überwachun­g der 20-km/h-Spitze am Holzmarkt seien doch sinnvoll. Und noch grundsätzl­icher: Er selbst werde als Privatmann gelegentli­ch auch geblitzt. „Und immer wenn ich‘s hab blitzen sehen, waren es beim Blick auf mein Tacho acht, neun km/h zu viel. Das hat immer gepasst.“

Schon klar, er verstehe, dass die Amtsrichte­r letzte Zweifel am Messverfah­ren nicht ausgeräumt gesehen und deshalb das Bußgeldver­fahren nicht angewandt haben mochten, sagte Pfeiffer. Nur stelle sich die Frage, wie weit der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagte­n“ getrieben werden solle in einem reinen Ordnungswi­drigkeiten­verfahren

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Ein Objekt des Streites: das mit Lasertechn­ik arbeitende Blitzgerät „PoliScan Speed“, hier von der Landespoli­zeiinspekt­ion Jena eingesetzt an der B  zwischen Apolda und Burgenland­kreis. Der Laser des Geräts „verfolgt“das Fahrzeug und löst an der...
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Martin Pfeiffer, Leiter des Fachbereic­hs Recht und Personal der Stadt. Foto: Lutz Prager

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