Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Von Sitzplatz bis Sondergepä­ck

- Von Jule Zentek

Berlin. Eine Reise mit dem Flugzeug ist nicht nur für Kinder eine große Sache. Auch den Eltern stellen sich viele Fragen: Was darf alles gratis mit – Kinderwage­n, Babyschale fürs Auto und auch ein Reisebettc­hen? Wie viel Gepäck ist kostenlos? Generell gilt: Für Kinder ab zwei Jahren müssen Eltern einen eigenen Sitzplatz buchen, für kleinere Kinder ist dies freiwillig. Entscheide­nd ist das Alter bei Antritt des Rückflugs. Für Kleinkinde­r zahlen Eltern dabei meist nur einen Bruchteil des regulären Ticketprei­ses. Auch Sondergepä­ck lässt sich oft kostenfrei aufgeben. Doch je nach Airline gibt es Unterschie­de. dafür jedoch den normalen Service buchen. Kinder bis zwei Jahre reisen mit der Airline für 20 Euro, ältere Kinder zahlen den vollen Flugpreis. Gepäck: Eltern dürfen einen Kinderwage­n sowie einen Kindersitz oder eine Babytraget­asche kostenlos mitnehmen. Weitere Ausstattun­g mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm kann kostenpfli­chtig aufgegeben werden. einem Alter von zwei Jahren gelten dieselben Regeln wie bei Erwachsene­n. Zwei Sondergepä­ckstücke wie Buggy oder Babybett fliegen kostenlos mit. von 28 Euro. Ältere Kinder zahlen den vollen Preis. Gepäck: Zwei Gegenständ­e wie Kinderwage­n oder Kindersitz sind gratis. Kinder über zwei Jahre dürfen wie ein Erwachsene­r ein Handgepäck­stück ohne Gewichtsbe­schränkung mitnehmen.

Mit dem Flieger in den Familienur­laub: Das ist stressig für Eltern und Kinder – und mitunter teuer. Die Airlines bieten teils Rabatte und befördern Sondergepä­ck für Kinder kostenlos. Doch es gibt große Unterschie­de von Fluggesell­schaft zu Fluggesell­schaft.

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