Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Verfassungsgericht kippt Rabatt für Einheimische
Karlsruhe/Berchtesgaden. Weil er 2,50 Euro mehr Eintritt in eine oberbayerische Therme zahlen musste als Einheimische, ist ein Österreicher bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen – mit Erfolg. Eine solche Preisgestaltung verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, wie die Richter erklärten.
Die Watzmann-Therme in Berchtesgaden nahe der Grenze zu Österreich hatte allen Besuchern eine Ermäßigung gewährt, die aus den fünf Heimatgemeinden kamen, die das Bad betrieben. Der Österreicher musste dagegen vollen Eintritt zahlen.
Das Freizeitbad reagierte prompt auf die Entscheidung: „Ab sofort entfällt der Einheimischentarif“, sagte Geschäftsführer Christoph van Bebber. „Wir respektieren dieses Urteil.“Die Ermäßigung für Einheimische habe etwa zehn Prozent ausgemacht.
Der Österreicher hatte seit etwa zehn Jahren für sein Recht gestritten. In den Vorinstanzen war er jedoch stets gescheitert. „Daher sind wir bislang auch nicht tätig geworden“, sagte van Bebber.
Die Urteile der Vorinstanzen ließen sich „unter keinem Blickwinkel nachvollziehen“, sagten nun die Richter am Bundesverfassungsgericht. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen – aber nur, wenn es dafür gute Gründe gebe, also zum Beispiel Auswärtige besonderen Aufwand verursachten. Das Bad sei aber gerade dafür ausgelegt, auch Besucher von weit her anzulocken.