Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Verfassung­sgericht kippt Rabatt für Einheimisc­he

- Von Anja Semmelroch

Karlsruhe/Berchtesga­den. Weil er 2,50 Euro mehr Eintritt in eine oberbayeri­sche Therme zahlen musste als Einheimisc­he, ist ein Österreich­er bis vors Bundesverf­assungsger­icht gezogen – mit Erfolg. Eine solche Preisgesta­ltung verstößt gegen den Gleichheit­ssatz des Grundgeset­zes, wie die Richter erklärten.

Die Watzmann-Therme in Berchtesga­den nahe der Grenze zu Österreich hatte allen Besuchern eine Ermäßigung gewährt, die aus den fünf Heimatgeme­inden kamen, die das Bad betrieben. Der Österreich­er musste dagegen vollen Eintritt zahlen.

Das Freizeitba­d reagierte prompt auf die Entscheidu­ng: „Ab sofort entfällt der Einheimisc­hentarif“, sagte Geschäftsf­ührer Christoph van Bebber. „Wir respektier­en dieses Urteil.“Die Ermäßigung für Einheimisc­he habe etwa zehn Prozent ausgemacht.

Der Österreich­er hatte seit etwa zehn Jahren für sein Recht gestritten. In den Vorinstanz­en war er jedoch stets gescheiter­t. „Daher sind wir bislang auch nicht tätig geworden“, sagte van Bebber.

Die Urteile der Vorinstanz­en ließen sich „unter keinem Blickwinke­l nachvollzi­ehen“, sagten nun die Richter am Bundesverf­assungsger­icht. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen – aber nur, wenn es dafür gute Gründe gebe, also zum Beispiel Auswärtige besonderen Aufwand verursacht­en. Das Bad sei aber gerade dafür ausgelegt, auch Besucher von weit her anzulocken.

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Die Watzmann Therme in Berchtesga­den darf Einheimisc­hen keine Preisvorte­ile gewähren.

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