Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Erst Ausweis zeigen, dann Prepaid-Karte kaufen
Gesetze zum Verkauf von Sim-Chips für Handys und Smartphones werden zum . Juli verschärft. Persönliche Identifizierung wird zur Pflicht
Was sind PrepaidKarten?
Es gibt zwei Arten von Sim-Karten für Mobiltelefone: eine mit Festvertrag und eine sogenannte Prepaid-Karte. Beide sind jeweils mit einer Telefonnummer verknüpft, sie unterscheiden sich aber durch die Art der Bezahlung. Bei Prepaid-Karten lädt der Nutzer ein Guthaben auf. Eltern kaufen solche Karten gern für Kinder, um die Kosten besser im Griff zu behalten. In den vergangenen Jahren wurden im Schnitt acht bis neun Millionen Prepaid-Karten jährlich neu verkauft Was bedeutet die neue Regelung? Prepaid-Karten sind bislang unkompliziert zu erhalten und können anonym genutzt werden. Deshalb sind sie auch bei Kriminellen und Terroristen beliebt. Aus diesem Grund wurde das Telekommunikationsgesetz, Paragraf 111, verschärft. Prepaid-Karten anonym zu nutzen, ist vom 1. Juli an nicht mehr möglich.
Welche Daten werden registriert?
Erfasst werden neben Namen, Anschrift, Geburtsdatum, die Nummer des vorgelegten Passes oder Personalausweises und wo diese ausgestellt wurden.
Was geschieht mit bereits gekauften und genutzten Prepaid-Karten?
Wer bereits eine Prepaid-Karte besitzt und nutzt, muss nichts tun. Die Regelung betrifft ausschließlich neue Karten. Auch für das Aufladen einer PrepaidKarte ändert sich nichts. Was ändert sich?
Vom 1. Juli an muss sich der Kunde bereits beim Kauf der Sim-Karte ausweisen – mit einem gültigen amtlichen Ausweis wie Personalausweis oder Reisepass. Danach muss er die Karte registrieren lassen. Kauft er bei einem großen Anbieter, werden die Ausweisdaten gleich im Laden erfasst und die Karte freigeschaltet. Wer die Karte im Supermarkt, einer Tankstelle oder am Kiosk erwirbt, kann seine Identität zum Beispiel mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post bestätigen lassen oder per VideoIdent-Verfahren, das etwa WebID, IDNow und die Bertelsmann-Tochter Arvato anbieten. Was bringt die neue Regelung?
Die Freischaltung ist aufwendiger. Ob die neue Regelung im Kampf gegen Terror wirkt, ist unklar. Denn noch gilt sie nur in Deutschland. Man kann hierzulande also auch mit PrepaidHandys aus anderen Staaten telefonieren. Sollte ein neues Prepaid-Handy tatsächlich für einen kriminellen Hintergrund verwendet werden, würden die Ermittlungsbehörden erst nach der Tat davon erfahren. Denn die Daten der Nutzer werden nur gegen richterliche Verfügung ausgehändigt.