Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Lebenslange Haft für Mord im Thüringer Wald
Das Landgericht Erfurt bescheinigt dem Hauptangeklagten Heimtücke. Motiv für die Tat im Herbst bleibt aber rätselhaft
Die Strafkammer verurteilt die zwei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes und Brandstiftung. Sie steckten zur Vertuschung der Tat das Mietauto ihres Opfers an. Den 33-Jährigen, einen Bekannten, hatten sie unter einem Vorwand in ein entlegenes Waldstück gelockt – das Kehltal zwischen Gräfenroda und Gehlberg (Ilm-Kreis). Das Gericht bleibt mit seinem Strafmaß nur bei dem Jüngeren unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neuneinhalb Jahre Jugendstrafe verlangte.
„Sie haben eiskalt einen Mord begangen. Er war wunderbar vorbereitet bis zum Auskundschaften des Ortes“, sagt Pröbstel. Der Hauptangeklagte notiert akribisch jedes Wort des Richters, tuschelt mit seinem Anwalt. Eine Erklärung nach dem Urteil gibt er wie der Jüngere nicht ab. Ob ihre Anwälte – sie hatten wegen vermeintlicher Ermittlungsfehler auf Freispruch plädiert – nun den Bundesgerichtshof anrufen, soll sich in den nächsten Tagen entscheiden.
Was geschah im Herbst 2015? Die drei Männer kannten sich aus einem Freizeitcamp, dass der 54-Jährige in Stützerbach betrieb. Der Jüngere der beiden Täter soll dem späteren Opfer unter anderem zwei Autos verkauft haben, die nicht bezahlt wurden. Dass das der Grund für die Tat war, zweifelt der Richter an. Ob der Grund in einem Dreiecksverhältnis der drei Männer liege, blieb offen. Pröbstel: „Wir konnten das Binnenverhältnis nicht abschließend beurteilen.“Letztlich hätten die beiden beschlossen, den 33-Jährigen zu töten – möglicherweise, weil sie in ihm eine Bedrohung sahen. „Sie haben ihm mit beiden Händen den Totschläger auf den Kopf geschlagen“, sagt Pröbstel zum Hauptangeklagten. Der Jüngere habe die Attacke gebilligt und sich in der Nähe angriffsbereit versteckt. „Wir sind überzeugt, Sie sind Mittäter, auch wenn Sie nicht die ganze Zeit dabei waren“, so der Richter. Nach dem Mord flohen die beiden Männer nach Chile. Der Jüngere kehrte aber zurück und ging zur Polizei: Aus dem Vermisstenfall des 33Jährigen wurde nun ein Mordfall. 2016 wurde der Haupttäter in Chile festgenommen und im August nach Deutschland ausgeliefert. Er schwieg vor Gericht, auch der Jüngere, der seine Polizeiaussage von seinen Anwälten nun infrage stellen ließ. Er sei nicht über seine Rechte belehrt worden. Der Richter hält das nicht für glaubhaft: „Wenn sie bei ihrer Aussage geblieben wären, wäre Ihre Strafe deutlich niedriger ausgefallen.“
In beiden Fällen erkennt Pröbstel nicht auf eine besondere Schwere der Tat. Damit kann der 54-Jährige nach 15 Jahren Gefängnis die Aussetzung der Reststrafe beantragen. (dpa)