Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Wie Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden
Bei der Heizung bestimmt ein Verteilerschlüssel den zu zahlenden Beitrag. Bei anderen Posten spielen Wohnfläche oder Personenzahl eine Rolle
Berlin. Betriebskosten, die für ein ganzes Haus anfallen, müssen auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden. Dabei können etwa die Wohnfläche, die Personenanzahl oder aber die Mieteinheiten eine Rolle spielen.
Für die Heizkosten aber schreibt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Verordnung vor, dass mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen.
Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab verteilt, meistens nach Quadratmetern, also der Wohnfläche. Den konkreten Aufteilungsmaßstab legt der Vermieter einmalig fest. Ändern kann er die Aufteilung nur ausnahmsweise.
Bei älteren Gebäuden ist laut Mieterbund eine Aufteilung von 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfläche zwingend vorgeschrieben. Voraussetzung ist, dass das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt, mit Öl oder Gas geheizt wird und freiliegende Heizleitungen überwiegend gedämmt sind.
Verbrauchsabhängig können allenfalls die Kosten für Wasser und Abwasser verteilt werden – vorausgesetzt, der tatsächliche Verbrauch kann auch erfasst werden. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgerüstet sind. Ist das nicht der Fall, müssen auch die Wasserkosten nach Fläche oder Personenzahl verteilt werden.
Grundsteuer, Hausmeister, Versicherungen, Gartenpflege, Hausreinigung oder Aufzug werden entweder nach Wohnfläche oder nach Personenzahl auf die Mieter im Haus verteilt. Entscheidend ist immer, was im Mietvertrag steht. Fehlt hier eine entsprechende Regelung, gilt im Zweifel die Wohnfläche als richtiger Verteilerschlüssel. Eine Verteilung nach Mieteinheiten kann sinnvoll sein, wenn die Betriebskostenart nicht verbrauchsabhängig ist – etwa bei den Gebühren für den Kabelanschluss. (fmg/dpa)