Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Stadtrat Triptis steht zur Landgemeinde
Auflösung der Stadt und das neue Gebilde wurden einstimmig beschlossen, trotzdem ist noch alles offen
Anreizen für freiwillige Zusammenschlüsse auf. Diese Freiwilligkeitsphase wird am 31. März enden.
Um die Freiwilligkeitsphase zu nutzen und die Landgemeinde „Stadt Triptis“entstehen zu lassen, müssen die beteiligten Gemeinden jeweils per Beschluss ihre Auflösung sowie die Bildung einer Landgemeinde bestätigen. Einige Gemeinden sind jedoch, weil sie keinen Bedarf mehr für die Landgemeinde sehen würden, von dem Vorhaben abgesprungen, informierte Berthold Steffen. Dazu gehöre die Gemeinde Dittersdorf, die damit auch für die Gemeinde Tegau entschieden habe, denn ohne Dittersdorf hat Tegau keine Grenze zu Triptis. Innerhalb der VG Triptis votierten die Gemeinden Rosendorf und Schmieritz gegen die Fusion. „Die anderen Gemeinden sind bereit, sich auf Freiwilligkeitsbasis zusammenzuschließen“, erklärte Berthold Steffen am Dienstagabend. Die entsprechenden Beschlüsse haben die Gemeinden Tömmelsdorf und Moßbach sowie die Stadt Triptis einstimmig gefasst. Die Gemeinden Dreitzsch, Lemnitz, Miesitz und Mittelpöllnitz werden noch in dieser Woche darüber entscheiden. Die Gemeinde Geroda lehnte nun vorgestern überraschend ab.
„Das Vorhaben ist damit noch nicht in trockenen Tüchern. Zwar haben wir intensiv und mit großem Zeitaufwand an diesem Projekt gearbeitet, dennoch obliegt die Entscheidung selbstverständlich den einzelnen Gemeindeund Stadträten. Die noch selbstständigen Gemeinden und die Stadt Triptis haben als solche auch eigenständig und eigenverantwortlich über die Zukunft ihrer Kommune zu beschließen“, äußerte die Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Ellen Hoyer, auf Nachfrage.
Der Vertrag über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde zwischen den Gemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Moßbach, Tömmelsdorf und der Stadt Triptis ist bereits erarbeitet und soll, so die Mehrheiten zustande kommen, am 27. März unterzeichnet werden. Dieser werde dann in der Rechtsaufsicht des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises und im Weiteren im Thüringer Innenministerium geprüft. Schließlich entscheide der Landtag, ob die Landgemeinde entsteht oder nicht.
Sollte sie genehmigt werden, würde die Verwaltungsgemeinschaft Triptis voraussichtlich zum 1. Januar 2019 aufgelöst und die Landgemeinde „Stadt Triptis“entstehen. Für diese sei dann ein hauptamtlicher Bürgermeister und ein Stadtrat zu wählen. Die Stadt Triptis würde Sitz der Verwaltung bleiben, aus allen Mitgliedern der Landgemeinde würden aber Ortschaften mit einem eigenen Ortschaftsrat und ehrenamtlichen Bürgermeistern. Das gelte auch für die Stadt Triptis.
„Wir haben uns für die Landgemeinde entschieden, weil wir finden, dass sie, unter den Möglichkeiten, die wir für eine gesicherte Zukunft haben, die beste Lösung ist“, erinnerte CDUStadtrat Michael Horn. Sie sei für die Einwohner die beste Variante, um sich weiterhin vor Ort einzubringen. Zudem gebe es durch Ortschaftsbürgermeister und Ortschaftsrat weiterhin Ansprechpartner vor Ort.
„In der freiwilligen Phase können wir noch selbst gestalten. Deshalb nutzen wir die Chance und hoffen, die Landgemeinde noch in ihrer Größe zu erweitern, etwa durch die Gemeinden, die sich jetzt noch nicht trauen“, begründete Michael Horn außerdem den Schritt. Ein Anfang sei dann gemacht. Pößneck. In der Sauna des Pößnecker Stadtbades würden Besucher mit ihren Mobilfunkgeräten filmen, teilte eine OTZLeserin der Redaktion mit. Sie werde das Dampfbad jedenfalls nicht wieder besuchen und da sei sie nicht allein, sagte sie.
Was ist da dran? „Wir bekommen immer wieder mal solche Hinweise, aber es hat da noch keiner wirklich fremde Leute gefilmt“, antwortet Andreas Dreißel als Geschäftsführer der bäderbetreibenden Pößnecker Stadtmarketinggesellschaft. Für die Sauna gelte unübersehbar ein Foto- und Filmverbot. Dieses werde gegebenenfalls auch durchgesetzt. So werden unbefugte Filmer im Falle eines Falles mindestens zur Löschung entsprechender Aufnahmen aufgefordert. In der Sauna gelte aber kein generelles Handyverbot. Dem Bäder-Team sei bekannt, dass allein die Nutzung eines Mobilfunkgerätes durch einzelne Gäste andere Leute störe. Einen Besucherrückgang in der Sauna kann Andreas Dreißel nicht bestätigen.
„Wenn tatsächlich so etwas vorkommen sollte, hilft es uns nicht, wenn wir Wochen später oder erst über die OTZ davon erfahren“, resümiert der Geschäftsführer. Das Fehlverhalten einzelner Saunagäste sollten Betroffene unverzüglich beim Bäder-Team anzeigen.
Wer ohne Erlaubnis der möglichen Betroffenen in einer Sauna fotografiert oder filmt, könnte beispielsweise gegen den Artikel 201a des Strafgesetzbuches verstoßen, der mit „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“überschrieben ist. Entsprechende Handlungen können, wenn sie denn vor einem Gericht durchbuchstabiert werden, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Verwendete Bildträger und -aufnahmegeräte können eingezogen werden. (mko)
Triptis bleibt Sitz der Verwaltung