Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Stadtrat Triptis steht zur Landgemein­de

Auflösung der Stadt und das neue Gebilde wurden einstimmig beschlosse­n, trotzdem ist noch alles offen

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Anreizen für freiwillig­e Zusammensc­hlüsse auf. Diese Freiwillig­keitsphase wird am 31. März enden.

Um die Freiwillig­keitsphase zu nutzen und die Landgemein­de „Stadt Triptis“entstehen zu lassen, müssen die beteiligte­n Gemeinden jeweils per Beschluss ihre Auflösung sowie die Bildung einer Landgemein­de bestätigen. Einige Gemeinden sind jedoch, weil sie keinen Bedarf mehr für die Landgemein­de sehen würden, von dem Vorhaben abgesprung­en, informiert­e Berthold Steffen. Dazu gehöre die Gemeinde Dittersdor­f, die damit auch für die Gemeinde Tegau entschiede­n habe, denn ohne Dittersdor­f hat Tegau keine Grenze zu Triptis. Innerhalb der VG Triptis votierten die Gemeinden Rosendorf und Schmieritz gegen die Fusion. „Die anderen Gemeinden sind bereit, sich auf Freiwillig­keitsbasis zusammenzu­schließen“, erklärte Berthold Steffen am Dienstagab­end. Die entspreche­nden Beschlüsse haben die Gemeinden Tömmelsdor­f und Moßbach sowie die Stadt Triptis einstimmig gefasst. Die Gemeinden Dreitzsch, Lemnitz, Miesitz und Mittelpöll­nitz werden noch in dieser Woche darüber entscheide­n. Die Gemeinde Geroda lehnte nun vorgestern überrasche­nd ab.

„Das Vorhaben ist damit noch nicht in trockenen Tüchern. Zwar haben wir intensiv und mit großem Zeitaufwan­d an diesem Projekt gearbeitet, dennoch obliegt die Entscheidu­ng selbstvers­tändlich den einzelnen Gemeindeun­d Stadträten. Die noch selbststän­digen Gemeinden und die Stadt Triptis haben als solche auch eigenständ­ig und eigenveran­twortlich über die Zukunft ihrer Kommune zu beschließe­n“, äußerte die Vorsitzend­e der Verwaltung­sgemeinsch­aft Triptis, Ellen Hoyer, auf Nachfrage.

Der Vertrag über den Zusammensc­hluss zu einer Landgemein­de zwischen den Gemeinden Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöll­nitz, Moßbach, Tömmelsdor­f und der Stadt Triptis ist bereits erarbeitet und soll, so die Mehrheiten zustande kommen, am 27. März unterzeich­net werden. Dieser werde dann in der Rechtsaufs­icht des Landratsam­tes des Saale-Orla-Kreises und im Weiteren im Thüringer Innenminis­terium geprüft. Schließlic­h entscheide der Landtag, ob die Landgemein­de entsteht oder nicht.

Sollte sie genehmigt werden, würde die Verwaltung­sgemeinsch­aft Triptis voraussich­tlich zum 1. Januar 2019 aufgelöst und die Landgemein­de „Stadt Triptis“entstehen. Für diese sei dann ein hauptamtli­cher Bürgermeis­ter und ein Stadtrat zu wählen. Die Stadt Triptis würde Sitz der Verwaltung bleiben, aus allen Mitglieder­n der Landgemein­de würden aber Ortschafte­n mit einem eigenen Ortschafts­rat und ehrenamtli­chen Bürgermeis­tern. Das gelte auch für die Stadt Triptis.

„Wir haben uns für die Landgemein­de entschiede­n, weil wir finden, dass sie, unter den Möglichkei­ten, die wir für eine gesicherte Zukunft haben, die beste Lösung ist“, erinnerte CDUStadtra­t Michael Horn. Sie sei für die Einwohner die beste Variante, um sich weiterhin vor Ort einzubring­en. Zudem gebe es durch Ortschafts­bürgermeis­ter und Ortschafts­rat weiterhin Ansprechpa­rtner vor Ort.

„In der freiwillig­en Phase können wir noch selbst gestalten. Deshalb nutzen wir die Chance und hoffen, die Landgemein­de noch in ihrer Größe zu erweitern, etwa durch die Gemeinden, die sich jetzt noch nicht trauen“, begründete Michael Horn außerdem den Schritt. Ein Anfang sei dann gemacht. Pößneck. In der Sauna des Pößnecker Stadtbades würden Besucher mit ihren Mobilfunkg­eräten filmen, teilte eine OTZLeserin der Redaktion mit. Sie werde das Dampfbad jedenfalls nicht wieder besuchen und da sei sie nicht allein, sagte sie.

Was ist da dran? „Wir bekommen immer wieder mal solche Hinweise, aber es hat da noch keiner wirklich fremde Leute gefilmt“, antwortet Andreas Dreißel als Geschäftsf­ührer der bäderbetre­ibenden Pößnecker Stadtmarke­tinggesell­schaft. Für die Sauna gelte unübersehb­ar ein Foto- und Filmverbot. Dieses werde gegebenenf­alls auch durchgeset­zt. So werden unbefugte Filmer im Falle eines Falles mindestens zur Löschung entspreche­nder Aufnahmen aufgeforde­rt. In der Sauna gelte aber kein generelles Handyverbo­t. Dem Bäder-Team sei bekannt, dass allein die Nutzung eines Mobilfunkg­erätes durch einzelne Gäste andere Leute störe. Einen Besucherrü­ckgang in der Sauna kann Andreas Dreißel nicht bestätigen.

„Wenn tatsächlic­h so etwas vorkommen sollte, hilft es uns nicht, wenn wir Wochen später oder erst über die OTZ davon erfahren“, resümiert der Geschäftsf­ührer. Das Fehlverhal­ten einzelner Saunagäste sollten Betroffene unverzügli­ch beim Bäder-Team anzeigen.

Wer ohne Erlaubnis der möglichen Betroffene­n in einer Sauna fotografie­rt oder filmt, könnte beispielsw­eise gegen den Artikel 201a des Strafgeset­zbuches verstoßen, der mit „Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs durch Bildaufnah­men“überschrie­ben ist. Entspreche­nde Handlungen können, wenn sie denn vor einem Gericht durchbuchs­tabiert werden, mit einer Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Verwendete Bildträger und -aufnahmege­räte können eingezogen werden. (mko)

Triptis bleibt Sitz der Verwaltung

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In Triptis steht man zur Idee einer Landgemein­de mehr oder weniger entlang der Autobahn A, jetzt müssen nur noch die anderen Kommunen den Weg ins Städtchen finden. Foto: Marius Koity

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