Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Gütetermin in Sachen Saale-Radweg
Der Landkreis hat gute Aussichten, vom Planungsbüro Geld für entstandene Schäden zu bekommen
Planungsbüros wandte ein, dass der Landkreis als Auftraggeber darauf hingewiesen worden wäre, dass eine Baugrunduntersuchung erforderlich sei. Doch habe der Landkreis aus Kostengründen darauf verzichtet. „Bei der Klägerseite sind wir auf taube Ohren gestoßen“, so der Vorwurf der Beklagtenseite. Doch die Richterin erinnerte immer wieder daran, dass das Planungsbüro seine Bedenken hätte anzeigen müssen, am besten schriftlich. Die „Bedenkenanzeige“müsse „inhaltlich klar, erschöpfend und ausreichend“sein. Denn laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) habe der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Von einem fachkundigen Unternehmer werde erwartet, dass dieser seinen Auftraggeber vor Schäden bewahrt. Das Planungsbüro hatte die fehlende Entwässerungsplanung unter anderem damit begründet, dass von der Unteren Wasserbehörde nicht das erforderliche Zahlenmaterial vorgelegt worden wäre. „Wenn keine verlässlichen Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, heißt das nicht, dass ich irgendetwas hinbauen kann, was dann nicht hält“, hielt die Richterin entgegen. Ausgeschlossen wird, dass ausschließlich ein Starkregen-Ereignis für die Schäden an dem Radweg ursächlich gewesen sein könnte. Dem Landkreis als Kläger und dem Planungsbüro als Beklagte ist nun Zeit gegeben, sich gütig zu einigen. Angedeutet wurde, dass der Landkreis mit der Zahlung von 110 000 Euro einverstanden sein könnte. Sollte eine Entscheidung der Zivilkammer erforderlich sein, würde diese am 6. Juni verkündet.
Interessierte Zuhörer der Zivilverhandlung waren Andreas Scheffczyk und Gerd Querengässer aus der UBV-Kreistagsfraktion. Beide waren von Anbeginn energische Gegner der gesamten Trassierung dieses Radweges, die der damalige Landrat Frank Roßner (SPD) mit den SPD- und CDU-Fraktionen des Kreistages durchgesetzt hatte. Die Topographie ist streckenweise für Radfahrer geradezu halsbrecherisch, hatten die UBVVertreter immer wieder deutlich gemacht und auf den hohen Bauaufwand verwiesen.
Die UBVFraktion war es auch gewesen, die erfolgreich verhindert hatte, dass der Landkreis mit 100 000 Euro die eingetretenen Schäden repariert. Vielmehr pochte die Unabhängige Bürgervertretung auf Klärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für das Dilemma. Die bauausführende Firma ist inzwischen übrigens insolvent.