Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Landtag debattiert über straffälli­ge Asylbewerb­er

Übergriff auf Weimarer Zwiebelmar­kt: Staatsanwa­ltschaft ermittelt wegen Körperverl­etzung

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Zwiebelmar­ktes zum Thema im Parlament gemacht. Eine 27jährige Deutsche war dort von einer Gruppe junger Männer mit Migrations­hintergrun­d bedrängt worden. Der ihr zu Hilfe eilende Freund wurde Berichten zufolge von den Angreifern ebenso verletzt wie drei Security-mitarbeite­r. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt. „Straffälli­g gewordene Asylbewerb­er und Integratio­nsverweige­rer schnell und konsequent abschieben – Wer rechtsstaa­tliche Grundsätze ablehnt, hat sein Gastrecht verwirkt“, lautet die Überschrif­t der Aktuellen Stunde.

Sabine Berninger macht keinen Hehl daraus, was sie von dem Cdu-antrag hält. Die Polemik fange für sie schon beim Titel an, sagt die Linke-fraktionär­in. Sie warnt davor, voreilige Schlüsse zu ziehen. Denn es gebe bislang kein Ermittlung­sergebnis und keine Verurteilu­ng gibt. Und: „Asylrecht ist kein Sabine Berninger (Linke)

Gastrecht. Es ist ein Menschenre­cht“, betont Berninger.

Die Staatsanwa­ltschaft führe aufgrund eines Vorfalls vom 13. Oktober 2018 auf dem Zwiebelmar­kt

ein Ermittlung­sverfahren­s wegen des Vorwurfs des Landfriede­nsbruchs, der Körperverl­etzung und anderer Delikte gegen vier Syrer und einen Iraker, sagt Justizmini­ster Dieter Lauinger (Grüne). Das weibliche Opfer sei „angetanzt, umringt und im Schulterbe­reich berührt“worden. „Die Frau hat in ihrer Vernehmung keinen Bezug zu einem Sexualdeli­kt hergestell­t“, teilt Lauinger mit. Wenn die CDU also weiterhin von einem Sexualdeli­kt spreche und so etwa in ihrem Antrag formuliere, sei das nicht zutreffend. Es sei unverantwo­rtlich, Beschuldig­te zu Tätern zu machen.

Dennoch und da stimmen nicht nur mit der Spd-parlamenta­rier Thomas Hartung und Lauinger überein: Auch eine Nötigung sei „widerlich“.

Zuspruch erntet die größte Opposition­skraft unterdesse­n von der AFD. Die Sicherheit­slage habe sich verschärft, sagt der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer Stefan Möller.

„Hat sie nicht“, schallt es aus den Reihen der rot-rot-grünen Koalition.

Die Werte der Statistikä­mter geben den Anteil der Personen mit einem Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerun­g an. Die Schwelle dieser Armutsgefä­hrdung lag 2017 deutschlan­dweit bei 999 Euro für einen Einpersone­nhaushalt. (dpa)

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