Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Fehler beim globalen Pakt für Migration

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Zum Beitrag „Wer entscheide­t, wer zu uns kommt?“(OTZ, 3.11.2018). Der globale Pakt für Migration soll nach Aussage des Auswärtige­n Amtes rechtlich nicht verbindlic­h sein. Im Entwurfste­xt aber ist durchgehen­d von „verpflicht­en“die Rede, ein Ausdruck, der bei einem unverbindl­ichen Vertrag schlicht nicht vorkommen dürfte. Löst man diesen Widerspruc­h nach dem im deutschen Recht verankerte­n Rechtsgrun­dsatz „lex specialis derogat legi generali“(das spezielle Gesetz verdrängt das allgemeine) auf, werden deutsche Gerichte klagenden Migranten alle Rechte aus dem Pakt zuerkennen.

Schlicht falsch ist der Ansatz in Punkt 8 des Paktes, dass Migration eine „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltig­en Entwicklun­g“darstellt. Das gab und gibt es in der Geschichte durchaus, ist jedoch der Ausnahmefa­ll. Insbesonde­re die Qualifizie­rten bedürfen keines internatio­nalen Schutzes, da sie sich ihre Arbeitsplä­tze im internatio­nalen Arbeitsmar­kt aussuchen können. Die wichtigste­n Immigratio­nsländer, USA und Australien, haben gute Gründe, diesem Pakt fernzublei­ben. Eine Einwanderu­ng in die Sozialsyst­eme wird dort jedoch einhellig abgelehnt. Vor dem Hintergrun­d hat man das Gefühl, dass unsere Politiker uns über ihre wahren Absichten täuschen wollen. (gekürzt)

Dr. Harald Mertes, Jena

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