Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Fehler beim globalen Pakt für Migration
Zum Beitrag „Wer entscheidet, wer zu uns kommt?“(OTZ, 3.11.2018). Der globale Pakt für Migration soll nach Aussage des Auswärtigen Amtes rechtlich nicht verbindlich sein. Im Entwurfstext aber ist durchgehend von „verpflichten“die Rede, ein Ausdruck, der bei einem unverbindlichen Vertrag schlicht nicht vorkommen dürfte. Löst man diesen Widerspruch nach dem im deutschen Recht verankerten Rechtsgrundsatz „lex specialis derogat legi generali“(das spezielle Gesetz verdrängt das allgemeine) auf, werden deutsche Gerichte klagenden Migranten alle Rechte aus dem Pakt zuerkennen.
Schlicht falsch ist der Ansatz in Punkt 8 des Paktes, dass Migration eine „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“darstellt. Das gab und gibt es in der Geschichte durchaus, ist jedoch der Ausnahmefall. Insbesondere die Qualifizierten bedürfen keines internationalen Schutzes, da sie sich ihre Arbeitsplätze im internationalen Arbeitsmarkt aussuchen können. Die wichtigsten Immigrationsländer, USA und Australien, haben gute Gründe, diesem Pakt fernzubleiben. Eine Einwanderung in die Sozialsysteme wird dort jedoch einhellig abgelehnt. Vor dem Hintergrund hat man das Gefühl, dass unsere Politiker uns über ihre wahren Absichten täuschen wollen. (gekürzt)
Dr. Harald Mertes, Jena