Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Ein Ende der Willkür

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Die Willkür hat jetzt ein Ende. Wo die Stadtspitz­e dem Sport wohlwollen­d gegenübers­teht und dessen Leistung anerkennt, blieben in der Vergangenh­eit die Vereine meist verschont. Woanders aber flatterte eine saftige Rechnung auf die Schreibtis­che der ehrenamtli­chen Funktionär­e. Das alles ist mit der Novellieru­ng des Thüringer Sportförde­rgesetzes jetzt beendet.

Insofern war es ein überfällig­er Schritt, dass die Landesregi­erung mit dem neuen Gesetz die kostenlose Nutzung für den Breitenspo­rt garantiert. Denn: Der Thüringer Sport ist kein Bittstelle­r. Dass 60.000 Ehrenamtli­che im Freistaat rein statistisc­h gesehen jährlich 13 Millionen Arbeitsstu­nden leisten und damit ja den Kommunen erhebliche Arbeit gerade bei der so wichtigen Betreuung von Kindern und Jugendlich­en abnehmen, ist ein starkes Argument.

Allerdings ist es wenig konsequent, wenn die 54 Thüringer Schwimmver­eine mit ihren 5600 Mitglieder­n mit dem Argument der hohen Betriebsko­sten vom neuen Gesetz nicht profitiere­n. Dabei stärken sie doch die Schwimmfäh­igkeit von Kindern und Jugendlich­en oder bilden Rettungssc­hwimmer aus. Meist ehrenamtli­ch natürlich.

Insofern ist das neue Sportförde­rgesetz lediglich ein Kompromiss, der dennoch den Thüringer Sport an der Basis stärkt.

Vor allem beendet er die Willkür, ob nun eine Rechnung ausgestell­t wird oder eben nicht.

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Axel Lukacsek über das neue Thüringer Sportförde­rgesetz

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