Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Falscher Brite ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Angeklagter bleibt seinem Prozesstermin fern und bekommt nunmehr einen Strafbefehl
drei Mal von der Polizei angehalten worden war und hierbei keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. In den ersten beiden Fällen allerdings händigte er ein vermeintliches britisches Dokument aus, das sich beim genaueren Hinsehen sehr leicht als plumpe Fälschung erwies.
Zumindest gelang es dem Mann zunächst, die Polizei beim ersten Mal noch etwas zu verwirren. Sie gab ihm nämlich den falschen Führerschein zurück. Als er damit jedoch ein zweites Mal angetroffen worden ist, behielten die Beamten das Beweisstück ein. Nicht genug damit: Nun lieferte der Mann noch eine Meldebescheinigung, wonach er tatsächlich in Großbritannien einen Wohnsitz gehabt hätte. „Derartige Dinge lassen sich leicht im Internet bestellen“, erklärte der erfahrene Richter und wusste, dass unter der angeblichen britischen Meldeadresse gleich 600 Personen und Firmen aufgeführt sind. Was die Fälschung von Urkunden betrifft, so scheint der angeklagte Mann überhaupt keine Skrupel zu besitzen und versuchte sogar, das Gutachten einer Medizinischpsychologische Untersuchung – besser bekannt als „Idiotentest“– zu seinen Gunsten abzuändern. Doch schon die Vielzahl der orthografischen Fehler ließ sofort erkennen, dass an diesem Dokument etwas nicht stimmte. „Eine herbe Rechtschreibschwäche“, stellte der Vorsitzende Richter fest.
Weil der Angeklagte nicht erschienen war, erging ein Strafbefehl, wonach er eine Geldstrafe von insgesamt 3300 Euro zu entrichten hat. Zudem darf ihm vor Ablauf eines Jahres kein Führerschein ausgehändigt werden und es wird eine Medizinischpsychologische Untersuchung erforderlich sein – mit einem unverfälschten Ergebnis natürlich.
Die Mutter des Angeklagten, die vom Gericht telefonisch erreicht worden war, bekam den gut gemeinten Hinweis , dass sie als Halterin des Autos, mit dem der Sohn ständig ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, aktiv werden müsse. Zwar sei der Sohn der Eigentümer – womit sogar die Einziehung des Fahrzeuges gegebenenfalls möglich wäre –, jedoch stehe der Halter in der Verantwortung, wenn mit dem Auto unrechtmäßige Dinge geschehen.
Wird gegen den Strafbefehl nicht binnen zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, ist er rechtskräftig.