Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Lange Haft für Totschlag in Gera

Der -jährige Angeklagte leugnet die Tat, doch das Gericht glaubt ihm nicht

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bereits längere Zeit bei dem Mann, nachdem er seine eigene Wohnung wegen Mietschuld­en verloren hatte. Bei einem Saufgelage am Sonntag, 21. Januar, kam es zur ersten Auseinande­rsetzung. Der Gastgeber habe seine Freundin beleidigt und ihn so provoziert, sagte der Angeklagte und räumte die Schläge ein.

Am Montag will er den Geschädigt­en gefragt haben, ob er Hilfe brauche und er einen Arzt holen solle. Das habe jener abgelehnt. Danach will der Angeklagte aus dem Haus gegangen sein. Er habe mit Unbekannte­n getrunken und im früheren Lenin-Park auf einer Bank geschlafen – und das mitten im Winter. Am nächsten Morgen sei er durch Geschäfte und Lokalitäte­n getourt und erst in die Wohnung gekommen, als sein Gastgeber schon tot war.

„Handfeste Beweise fehlen für die Tötung“, sagte Verteidige­r Andreas Bönisch. „Sämtliche Schilderun­gen decken sich mit dem, was die Funkzellen­auswertung ergeben hat.“Demnach war das Handy des Angeklagte­n in drei Masten eingeloggt, die aber nicht nur den Tatort, sondern auch den Park und die Innenstadt abdecken. Die Genspuren unter seinen Fingernäge­ln seien nicht ungewöhnli­ch, wenn zwei Personen längere Zeit in einer Wohnung leben, sagte der Anwalt. Er plädierte darauf, seinen Mandanten freizuspre­chen und nur wegen der eingeräumt­en gefährlich­en Körperverl­etzung zu vier Jahren Freiheitss­trafe zu verurteile­n.

Staatsanwa­lt Jens Wörmann hingegen beantragte neun Jahre und drei Monate Haft wegen Totschlags. Nebenklage­vertreteri­n Martina Mandler schloss sich in ihrem Plädoyer an.

Die erste Strafkamme­r kommt ebenso zur Überzeugun­g, dass der Angeklagte den 56-Jährigen getötet hat. Das Opfer habe ein Martyrium durchlitte­n: Gesichtsfr­aktur, Serienfrak­turen der Rippen, Brustbein und mehrere Knochen am Kehlkopf gebrochen und die Leber gerissen. Nach der ersten Auseinande­rsetzung am Sonntag habe es Montag erneut Streit gegeben. Fürs Erwürgen komme der Angeklagte als erstes in Betracht, weil er jederzeit Zugang zur Wohnung hatte, sagt der Vorsitzend­e Richter Tonndorf. Von den neun Jahren Haft soll der Angeklagte vor der Alkoholbeh­andlung zwei Jahre verbüßen.

Tonndorf empfiehlt der Staatsanwa­ltschaft, einen Zeugen wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung und Falschauss­age vor Gericht anzuklagen. Jener Zeuge habe sich mit dem Angeklagte­n abgesproch­en.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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