Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Ostthüring­er Petenten mit Geduld am Ende

Was wird nun mit dem Zwang zum Bau von privaten Kleinklära­nlagen? Wassergese­tz in Arbeit

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„dass wir vom Fachaussch­uss eine Empfehlung bekommen“. Er werde mal Druck bei den Kollegen machen, wo sie bleibt.

Das muss er nicht mehr. Gestern beriet der Umweltauss­chuss in einer ziemlich langen Tagesordnu­ng auch das Ersuchen der Petitions-Kollegen. „Das Problem ist nicht, dass wir mitten in der Beratung des neuen Thüringer Wassergese­tzes stecken“, sagte Ausschussv­orsitzende­r Tilo Kummer (Linke) gestern dieser Zeitung. Die Verzögerun­g habe sich vielmehr dadurch ergeben, dass der Ausschuss auf die ausführlic­he Begründung eines Urteils des Verwaltung­sgerichts Gera gewartet hat.

Die liegt jetzt aber vor (Az: 2 K 753/16 Ge). Es geht um einen Rechtsstre­it mit dem Landesverw­altungsamt, den der klagende Zweckverba­nd ZWA Thüringer Holzland in erster Instanz gewann. Das Gericht erklärte einen Bescheid der Oberen Wasserbehö­rde für nichtig und hielt die kommunale Selbstverw­altung auch bei der Fortschrei­bung von Abwasserbe­seitigungs­konzepten hoch.

Das Urteil bestätigt im Tenor, dass Zweckverbä­nde nach geltendem Recht nicht genötigt werden können, entlegene Grundstück­e an zentrale Kläranlage­n anschließe­n zu müssen. Auch deshalb will Rot-Rot-Grün ein neues Gesetz, wobei die Fraktionen im Landtag den Bürgerinit­iativen noch weiter entgegenko­mmen wollen, als der Gesetzentw­urf der Regierung es schon beschreibt. Im August, sagt Tilo Kummer, werde es eine Ausschuss-Anhörung dazu geben. Beschließe­n können werde man das neue Wassergese­tz aber frühestens im Oktober.

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Michael Heym (CDU) Archiv-Foto: Martin Schutt, dpa

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