Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Ostthüringer Petenten mit Geduld am Ende
Was wird nun mit dem Zwang zum Bau von privaten Kleinkläranlagen? Wassergesetz in Arbeit
„dass wir vom Fachausschuss eine Empfehlung bekommen“. Er werde mal Druck bei den Kollegen machen, wo sie bleibt.
Das muss er nicht mehr. Gestern beriet der Umweltausschuss in einer ziemlich langen Tagesordnung auch das Ersuchen der Petitions-Kollegen. „Das Problem ist nicht, dass wir mitten in der Beratung des neuen Thüringer Wassergesetzes stecken“, sagte Ausschussvorsitzender Tilo Kummer (Linke) gestern dieser Zeitung. Die Verzögerung habe sich vielmehr dadurch ergeben, dass der Ausschuss auf die ausführliche Begründung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Gera gewartet hat.
Die liegt jetzt aber vor (Az: 2 K 753/16 Ge). Es geht um einen Rechtsstreit mit dem Landesverwaltungsamt, den der klagende Zweckverband ZWA Thüringer Holzland in erster Instanz gewann. Das Gericht erklärte einen Bescheid der Oberen Wasserbehörde für nichtig und hielt die kommunale Selbstverwaltung auch bei der Fortschreibung von Abwasserbeseitigungskonzepten hoch.
Das Urteil bestätigt im Tenor, dass Zweckverbände nach geltendem Recht nicht genötigt werden können, entlegene Grundstücke an zentrale Kläranlagen anschließen zu müssen. Auch deshalb will Rot-Rot-Grün ein neues Gesetz, wobei die Fraktionen im Landtag den Bürgerinitiativen noch weiter entgegenkommen wollen, als der Gesetzentwurf der Regierung es schon beschreibt. Im August, sagt Tilo Kummer, werde es eine Ausschuss-Anhörung dazu geben. Beschließen können werde man das neue Wassergesetz aber frühestens im Oktober.