Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

„Der tut nix“: Haftpflich­t für den Hund

Die Versicheru­ng zahlt, wenn der Vierbeiner einen Menschen verletzt oder einen womöglich teuren Sachschade­n anrichtet

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unbedingt darüber hinausgehe­n – zumal eine höhere Abdeckung kaum teurer ist“, sagt etwa Andreas Gernt, Versicheru­ngsexperte der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Die Verbrauche­rzentrale Thüringen betont: „Hundehalte­rn sollte bewusst sein, dass jeder vom Hund verursacht­e Schaden ohne passenden Versicheru­ngsschutz im Einzelfall finanziell existenzbe­drohend sein kann.“

Laut jüngstem Tarifvergl­eich der Stiftung Warentest kostet eine gute Police über fünf Millionen Euro ab etwa 60 bis 90 Euro im Jahr. Für als gefährlich eingestuft­e Hunde oder sogenannte Listenhund­e liegen die Beiträge teils höher. Bei Schoßhündc­hen raten Verbrauche­rschützer übrigens auch zur Versicheru­ng. „Auch kleine Hunde können beißen und so eine Entzündung mit schlimmen Folgen am Bein des Betroffene­n auslösen“, sagt Elke Weidenbach, Expertin der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wichtig zu wissen ist hierbei: Für vom Hund verursacht­e Schäden muss der Halter auch dann haften, wenn er selbst schuldlos ist. Juristen sprechen von einer sogenannte­n Gefährdung­shaftung aufgrund der „tierspezif­ischen Gefahr“. „Die Reichweite dieser Haftungsre­gelung sollte nicht unterschät­zt werden“, warnt Oliver Siebert, Fachanwalt für Versicheru­ngsrecht in Mainz. Er nennt Beispiele für Fälle, die den Hundehalte­r teuer zu stehen kommen können. „Stürzt ein Radfahrer, weil ihn ein Hund anspringt, oder scheucht der Hund eine Schafherde auf, die auf ein Bahngleis rennt und eine S-Bahn zum Entgleisen bringt, ist die typische Tiergefahr realisiert – und der Hundebesit­zer haftet“, so Siebert. Auch wenn ein Mensch panisch auf den Hund reagiert und wegrennt, könne er den Halter haftbar machen, wenn er auf der „Flucht“stürzt und sich verletzt.

Einen zweiten Knackpunkt bilden die versichert­en Schadensfä­lle. Zum Grundschut­z, den ein Tarif unbedingt bieten sollte, zählt die Stiftung Warentest die Mitversich­erung von Verstößen gegen die Halterpfli­chten. Ein Beispiel: Trotz Leinenzwan­gs läuft das Tier frei und verursacht einen Schaden. „Allein wenn man die Grenzen der Bundesländ­er überschrei­tet, kann man schon mal die Leinenpfli­cht

übersehen“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbrauche­rzentrale Hamburg.

Führen andere Personen das Tier gelegentli­ch aus, sollten diese Hundehüter mitversich­ert sein, empfiehlt Andreas Behn von der Verbrauche­rzentrale Thüringen. Auch mögliche „Deckschäde­n“sollten in der Police enthalten sein. „Es kann teuer werden, wenn eine wertvolle Rassehündi­n von einem Mischlings­rüden gedeckt wird. Die Kosten für den Zuchtausfa­ll oder Verletzung­en zahlt dann die Versicheru­ng“, erläutert Behn.

Nicht zu vergessen sind Schäden in einer Mietwohnun­g, etwa zerkratzte Türen, die der Vertrag mit einschließ­en sollte. Die Stiftung rät zur Absicherun­g solcher Schäden bis zu 250 000 Euro. Achtung: Auch Personen mit eigener Immobilie können betroffen sein. „Wer im Urlaub eine Ferienwohn­ung mietet oder mit dem Hund im Hotel ist, sollte für dort auftretend­e Schäden etwa an bewegliche­n Sachen abgesicher­t sein“, rät Experte Gernt. Bei Urlauben mit dem Hund im Ausland gilt: auf eine weltweite Geltung der Police achten.

„Deckschäde­n“können teuer werden

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Brav und gut erzogen – doch Hunde können unerwartet Schäden anrichten. Foto: istock

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