Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Schmerzmittel bald mit Warnhinweis
Eine neue Bundesverordnung schreibt die Angabe vor
Berlin. Künftig wird auf der Verpackung von frei verkäuflichen Schmerzmitteln wie Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen oder Paracetamol ein Warnhinweis zu lesen sein: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgeschrieben!“Die Regelung ist Teil der sogenannten Analgetika-Warnhinweis-Verordnung, für die der Bundesrat jetzt grünes Licht gegeben hat.
Viele rezeptfreie Schmerzmittel wie ASS, Ibuprofen oder Diclofenac zählen zur Gruppe der nicht-steroidalen anti-entzündlichen Antirheumatika, kurz NSAR. Sie hemmen die Ausschüttung bestimmter Gewebshormone, die an der Entstehung von Schmerzen beteiligt sind. Diese Hormone regulieren aber auch Teile der Durchblutung und schützen die Magenschleimhaut. Werden die Mittel zu lange oder durcheinander genommen, erhöht sich das Risiko für Magengeschwüre, Schlaganfälle oder Herzinfarkte merklich. Von Paracetamol, das nicht zu den NSAR zählt, ist bekannt, dass es bei Überdosierung schwere Leberschäden verursachen kann.
„Der neue Hinweis auf jeder Packung kann dazu beitragen, das Risikobewusstsein zu verbessern“, sagt Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Andere Experten sind skeptisch. „Meines Wissens gibt es keine Daten, die belegen, dass solche Warnhinweise Wirkung zeigen“, erklärt Professor Martin Smollich, Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Die Idee, das Risiko einer unbedachten Einnahme zu reduzieren, sei grundsätzlich sinnvoll. Andere Maßnahmen hätten sich dabei aber als wirkungsvoller erwiesen. „Eine Verschreibungspflicht für einige der Mittel etwa, aber auch die Begrenzung der Packungsgrößen oder eine Regulierung über den Preis, wenn ein Mittel auf Rezept also günstiger ist, als wenn es der Patient ohne ärztliche Beratung kauft.“(alir)