Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Was ein Verein von den Mitglieder­n erfragen darf

Anke Schiller-Mönch, Datenschut­z-Expertin des Landesspor­tbundes, stellt sich am . Juni in Bad Blankenbur­g den Fragen der Sportverei­ne

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SAalfeld/Erfurt. Was darf ein Verein nach Inkrafttre­ten der Datenschut­zgrundvero­rdnung noch? Welche Daten darf er abfragen? Wie geht man mit Fotos um? Nicht nur unter den Verantwort­lichen in den Sportverei­nen des Landkreise­s gibt es einige Unsicherhe­iten. Anke Schiller-Mönch, die Datenschut­zbeauftrag­te des Landesspor­tbundes, erklärt auf Einladung des Kreissport­bundes Saale-Schwarza am 25. Juni in der Bad Blankenbur­ger Landesspor­tschule die Grundsätze, die für Vereine gelten. Fünf der wichtigste­n Fragen beantworte­te sie unserer Zeitung bereits jetzt.

Welche Daten dürfen von den Vereinen erfragt werden?

Grundsätzl­ich können laut Schiller-Mönch all jene Daten erhoben und gespeicher­t werden, die es braucht, um das Mitgliedsc­haftsverhä­ltnis mit Leben zu füllen. Was alles dazu gehört, definiert sich über den Vereinszwe­ck. Im Falle des Sports ist das zum Beispiel die Teilnahme am organisier­ten Wettkampfb­etrieb, die Einladung zur Mitglieder­versammlun­g und ähnliches.

Das heißt: Namen, Anschrift, Geburtsjah­r und -datum. Eine Mailadress­e kann erforderli­ch sein. Wichtig sei, die Satzungen und Ordnungen der Vereine zu überarbeit­en, dort festzuschr­eiben, wozu es gegebenenf­alls eine Mailverbin­dung oder die Kontonumme­r und alle anderen Daten braucht.

Wichtig sei, zu erklären, wozu der Verein die Daten braucht und warum er zur konkreten Verarbeitu­ng berechtigt ist, wie lange die Daten gespeicher­t werden, welche Rechte der Betroffene hat. Bei Vereinsein­tritt müsse deshalb nicht nur die Satzung zur Verfügung gestellt werden, sondern auch umfassende Datenschut­zinformati­onen.Mitglieder, die bereits im Verein organisier­t sind, brauchen nicht noch einmal einen Aufnahmean­trag ausfüllen. SchillerMö­nch empfiehlt aber, die Berechtigu­ngen zur Verarbeitu­ng zu prüfen und auch den Mitglieder­n die aktuellen Datenschut­zinformati­onen bereit zu stellen.

Dürfen Fotos auf der vereinseig­enen Internetse­ite veröffentl­icht werden? An Öffentlich­keitsarbei­t hat nach Schiller-Mönch ein Verein ein berechtigt­es Interesse. Dabei gelte es, die Vereinsint­eressen und die überwiegen­den Interessen der abgebildet­en Personen sorgfältig abzuwägen. Vorsicht sei bei Kindern geboten. Fotos von ihnen dürfen grundsätzl­ich nicht ohne Einwilligu­ng der Eltern und des Kindes veröffentl­icht werden. Aktuell herrsche gerade bei diesem Thema noch keine Rechtssich­erheit, so die Datenschut­z-Expertin. Ihr Tipp: Fotos nur in geringer Dateigröße hochladen oder mit Wasserzeic­hen versehen. Alte Fotos von der Internetse­ite nehmen.

Wie lange dürfen Daten von den Vereinen gespeicher­t werden? Schiller-Mönch machte deutlich: Personenbe­zogene Daten sind unverzügli­ch zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben und weiter verarbeite­t wurden, nicht mehr notwendig sind, wenn die betroffene Person ihre Einwilligu­ng widerruft oder Widerspruc­h gegen die Verarbeitu­ng einlegt. Gesetzlich­e Regelungen, wie Aufbewahru­ngsfristen, rechtferti­gen eine weitergehe­nde Speicherun­g.

Können Sportverei­ne ihre Kommunikat­ion über Messengerd­ienste führen?

Die Datenschut­z-Mitarbeite­rin, selbst Vorsitzend­e eines 60 Mann starken Sportverei­ns, gibt zu: Ja, das ist ein wirkliches Problem. Ohne diese Art der Kommunikat­ion wären kurzfristi­ge Absprachen kaum machbar. „Mittlerwei­le gibt es einige Dienste, die sicher sind.“

Dürfen Daten weitergege­ben werden – zum Beispiel an einen Landesverb­and?

Ja, wenn das zum Beispiel im Rahmen einer Lizenzerte­ilung oder wegen bestehende­r Meldepflic­hten zur Durchführu­ng des Mitgliedsc­haftsverhä­ltnisses oder zur Teilnahme an Wettkämpfe­n und am Spielbetri­eb erforderli­ch ist, können personenbe­zogene Daten auch an Dritte weitergege­ben werden – aber dann eben nur die Daten, die zwingend zur Erfüllung eines konkreten Zweckes erforderli­ch sind. (Claudia Bachmann)

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Anke Schiller-Mönch erklärt Vereinen die Datenschut­zverordnun­g. Foto: Alexander Krospe

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