Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Gute Nachricht vorm Fest
Wer in Deutschland in einen Rechtsstreit tritt, braucht langen Atem. Die Ingenieure des VEB Elektronik haben diesen bewiesen und feiern einen großen Erfolg: Sie erhalten, falls sie am
30. Juni 1990 noch zum Team gehörten, die Intelligenzrente. Diese Zusatzversorgung stockt die Rente auf und führt zu später Gerechtigkeit.
Möglich wurde dieser Erfolg aber nur, weil ein ehemaliger Ingenieur des Volkseigenen Betriebes in Bayern lebt und dort den Klageweg bestritten hat. Zwar lehnten die Sozialgerichte dort in zwei Instanzen ebenso wie die Thüringer Richter in vergleichbaren Fällen die Anerkennung der Zusatzversorgung ab. Allerdings gestatteten die bayrischen Richter anders als die Thüringer eine Revision beim Bundessozialgericht, um eine Grundsatzfrage zu klären. Und das oberste Gericht entschied zugunsten des Klägers, so dass die finale Entscheidung des Bayrischen Landessozialgerichtes absehbar war.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat nun vorzeitig ankündigt, keine Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung einer erneuten Revision einzulegen und das Urteil auf andere gleich gelagerte Fälle zu übertragen. Damit bleibt den in Thüringen lebenden Ingenieuren der erneute Klageweg erspart – eine gute Nachricht in der Weihnachtszeit. Doch die Thüringer Landessozialrichter müssen sich fragen lassen, warum sie keine grundsätzliche Bedeutung in der Sachfrage gesehen haben, um schon früher rechtliche Klarheit herzustellen.