Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Rentenprüfung bei Elektronik-Ingenieuren
Gera. Ingenieure und Ingenieurökonomen, die einst beim VEB Elektronik Gera gearbeitet haben, dürfen sich auf mehr Rente freuen: Die Deutsche Rentenversicherung Bund akzeptiert ein Urteil des Landessozialgerichtes Bayern.
Ein Rechtsmittel gegen die nicht zugelassene Revision werde nicht eingelegt, teilt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund mit. „Die Entscheidung wird über diesen Einzelfall hinaus auch auf gleich gelagerte Sachverhalte angewandt werden.“
Sie rät ehemaligen Ingenieuren oder Ingenieurökonomen des VEB Elektronik Gera, die am 30. Juni 1990 dort in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen, einen formlosen Erst- beziehungsweise Überprüfungsantrag auf Überführung von Zusatzversorgungszeiten zu stellen. Auf dem Antrag sollte unbedingt die eigene Versicherungsnummer vermerkt sein.
Hintergrund für das bayrische Urteil ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes zum Fall VEB Elektronik. Dieses Urteil stellt fest, dass eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung der Ansprüche anders als in der bisherigen Rechtssprechung doch erfüllt ist. Bei diesem Unternehmen gilt der Spezialfall, dass zwar die Handelsregister-Eintragung der Electronicon GmbH in Gera bereits vor dem Stichtag erfolgt war, aber der VEB durch den anderen Betriebsteil in Prenzlau noch weiter fortbestanden hat, bis am 3. Juli 1990 die Eintragung der Brandenburgischen Kondensatoren GmbH erfolgte. Deshalb sei ein Übergang der Arbeitgebereigenschaft auch für die Geraer Arbeitnehmer nicht vor dem Stichtag 30. Juni erfolgt. Jener ist maßgeblich für die Intelligenzrente. Die Zusatzrente erhält nämlich nur, wer mit einem Ingenieurabschluss bis 30. Juni 1990 in einem produzierenden Volkseigenen Betrieb arbeitete.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund akzeptiert das Urteil zur Intelligenzrente. Jenes sichert Geraer Rentnern des VEB Elektronik künftig Ansprüche auf die Zusatzversorgung.