Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Bildung soll bei Integratio­n helfen

Novellieru­ng des Schulgeset­zes

- Von Gerlinde Sommer

Erfurt. Als „wichtigen Schritt für eine erfolgreic­he Integratio­n junger Migrantinn­en und Migranten“würdigt Justizmini­ster Dieter Lauinger (Grüne) das Vorhaben, diesem Personenkr­eis die Berufsvorb­ereitung bis zum 27. Lebensjahr zu ermögliche­n. Darauf zielt die aktuelle Novellieru­ng des Schulgeset­zes.

Mirjam Kruppa, Beauftragt­e der Landesregi­erung für Integratio­n, Migration und Flüchtling­e, hat sich seit Langem dafür eingesetzt, dass das Recht auf Beschulung ausgedehnt wird. Ein „ganz wesentlich­er Punkt“zur verbessert­en Integratio­n junger Migranten sei dabei das Berufsvorb­ereitungsj­ahr an den Berufsschu­len, erklärt sie.

Bisher liegt hier die Altersgren­ze bei 21 Jahren. Künftig können auch Mittzwanzi­ger in das Berufsvorb­ereitungsj­ahr einsteigen. Zudem sei jetzt geregelt, dass grundständ­ische Bildung an den Berufsschu­len unterricht­et werde. „Das heißt, wenn jemand nur wenige Jahre in der Schule war, kann er bis 27 dennoch in das Berufsvorb­ereitungsj­ahr Sprache oder in das vorgeschal­tete Angebot zur grundständ­ischen Bildung gehen.“Für Kruppa ist klar, dass Bildung den entscheide­nden Faktor für gesellscha­ftliche Teilhabe der Migranten darstelle.

„Geflüchtet­e Kinder und Jugendlich­e konnten in ihren Herkunftsl­ändern und auf der Flucht teilweise keine oder nur zeitweise die Schule besuchen. Wir haben in konstrukti­ver Zusammenar­beit intensiv darauf hingearbei­tet, dass sie die Chance erhalten, Schulbildu­ng nachzuhole­n“, sagt Kruppa.

Bisher wird bei der zehn Jahre umfassende­n Schulpflic­ht in Thüringen angenommen, dass ein Kind mit sechs Jahren den Bildungswe­g antritt und als 16Jähriger diese Dekade absolviert hat. Das wird sich jetzt ändern: Im geänderten Schulgeset­z, heißt es, dass die tatsächlic­h absolviert­en Schuljahre zum Anknüpfung­spunkt für die Erfüllung der Vollzeitsc­hulpflicht werden – und Schulpflic­ht auf die Vollendung des 18. Lebensjahr­es ausgedehnt wird.

Was für die meisten Einheimisc­hen der Normalfall sein mag, trifft längst nicht auf die Biografie junger Flüchtling­e und Migranten zu. Bisher hat das dazu geführt, dass lernwillig­e Jugendlich­e, die älter als 16 waren und auf der Flucht längere Zeit keinen Unterricht hatten, in Thüringen trotz entspreche­nder Fähigkeite­n keine entspreche­nden Abschlüsse erlangen konnten.

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