Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Bildung soll bei Integration helfen
Novellierung des Schulgesetzes
Erfurt. Als „wichtigen Schritt für eine erfolgreiche Integration junger Migrantinnen und Migranten“würdigt Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) das Vorhaben, diesem Personenkreis die Berufsvorbereitung bis zum 27. Lebensjahr zu ermöglichen. Darauf zielt die aktuelle Novellierung des Schulgesetzes.
Mirjam Kruppa, Beauftragte der Landesregierung für Integration, Migration und Flüchtlinge, hat sich seit Langem dafür eingesetzt, dass das Recht auf Beschulung ausgedehnt wird. Ein „ganz wesentlicher Punkt“zur verbesserten Integration junger Migranten sei dabei das Berufsvorbereitungsjahr an den Berufsschulen, erklärt sie.
Bisher liegt hier die Altersgrenze bei 21 Jahren. Künftig können auch Mittzwanziger in das Berufsvorbereitungsjahr einsteigen. Zudem sei jetzt geregelt, dass grundständische Bildung an den Berufsschulen unterrichtet werde. „Das heißt, wenn jemand nur wenige Jahre in der Schule war, kann er bis 27 dennoch in das Berufsvorbereitungsjahr Sprache oder in das vorgeschaltete Angebot zur grundständischen Bildung gehen.“Für Kruppa ist klar, dass Bildung den entscheidenden Faktor für gesellschaftliche Teilhabe der Migranten darstelle.
„Geflüchtete Kinder und Jugendliche konnten in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht teilweise keine oder nur zeitweise die Schule besuchen. Wir haben in konstruktiver Zusammenarbeit intensiv darauf hingearbeitet, dass sie die Chance erhalten, Schulbildung nachzuholen“, sagt Kruppa.
Bisher wird bei der zehn Jahre umfassenden Schulpflicht in Thüringen angenommen, dass ein Kind mit sechs Jahren den Bildungsweg antritt und als 16Jähriger diese Dekade absolviert hat. Das wird sich jetzt ändern: Im geänderten Schulgesetz, heißt es, dass die tatsächlich absolvierten Schuljahre zum Anknüpfungspunkt für die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht werden – und Schulpflicht auf die Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt wird.
Was für die meisten Einheimischen der Normalfall sein mag, trifft längst nicht auf die Biografie junger Flüchtlinge und Migranten zu. Bisher hat das dazu geführt, dass lernwillige Jugendliche, die älter als 16 waren und auf der Flucht längere Zeit keinen Unterricht hatten, in Thüringen trotz entsprechender Fähigkeiten keine entsprechenden Abschlüsse erlangen konnten.