Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Fast . Familien nutzen Baukindergeld
Der Bund hat schon eine Milliarde Euro an Zuschüssen vergeben. In Thüringen wurden bislang Anträge gestellt
Berlin. Es ist wegen der hohen Kosten umstritten, soll aber Familien beim Erwerb von Eigentum helfen: Drei Monate nach Einführung des Baukindergelds haben bereits 47.741 Familien in Deutschland die Leistung beantragt. Das geht aus Zahlen der für Anträge zuständigen KfWBankengruppe und des Bundesbauministeriums hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurden.
Die meisten Anträge kamen aus Nordrhein-Westfalen (10.728), gefolgt von BadenWürttemberg (6407) und Niedersachsen (6039). In Thüringen waren es 1273 Anträge. Pro Woche werden rund 3000 Anträge gestellt. Insgesamt bekommen somit 82.865 Kinder ein neues Zuhause. Die meisten antragstellenden Familien haben ein oder zwei Kinder. Für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie winkt ein Zuschuss von 1200 Euro je Kind und Jahr – gezahlt über zehn Jahre. Also 12.000 Euro pro Kind.Verantwortlich für die hohe Antragszahl zum Start ist vor allem die Tatsache, dass der Zuschuss rückwirkend beantragt werden kann. Nämlich für alle Eltern oder Alleinerziehenden, die seit 1. Januar 2018 eine Baugenehmigungen erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben.
Letztmalig beantragt werden kann das Baukindergeld, wenn am 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Es läuft also über insgesamt drei Jahre.
Das Baukindergeld, das der früheren Eigenheimzulage ähnelt, kann seit 18. September beantragt werden. Pro Jahr gibt es ein Fördervolumen von rund drei Milliarden Euro – es ist eines der größten Projekte der großen Koalition, um Familien zu helfen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.
Gewährt wird das Baukindergeld für Familien und Alleinerziehende bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr bei einem Kind.
Bei größeren Familien darf die Grenze pro Kind 15.000 Euro höher liegen. Man muss mit den Kindern in dem Haus oder der Wohnungauchselbstwohnen– und es kann nur einmal beantragt werden. (dpa)
Anträge noch bis Ende Dezember 2020 möglich