Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung für räuberische Erpressung
Schöffengericht Rudolstadt ließ am zweiten Verhandlungstag das Opfer von der Polizei in den Zeugenstand bringen
Rudolstadt. Am Ende halfen alle Ausflüchte nichts: 16 Monate muss ein 40-Jähriger aus Saalfeld hinter Schloss und Riegel, verstößt er in den nächsten vier Jahren gegen seine Bewährungsauflagen oder hört in den nächsten zwei Jahren nicht auf seinen Bewährungshelfer. Das Schöffengericht Rudolstadt verurteilte am Ende des zweiten Verhandlungstages den Angeklagten, der sich einer räuberischen Erpressung schuldig gemacht hatte. Was war geschehen? Auch wenn der Angeklagte eine abweichende Schilderung gab, vor allem dort, wo es um die konkret strafbaren Details ging, sahen es nicht nur die Staatsanwältin und das Gericht, sondern auch der Verteidiger als Tatsache an, dass nach einem Trinkgelage am Abend des 26. Januar 2018 in der Wohnung eines Bekannten, der in der Zwischenzeit verstorben ist, ein Streit ausbrach. Niemand konnte genau sagen, was Anlass oder Ursache war, die Wirkung war allerdings offensichtlich. Nachdem das Opfer mindestens zwei Schläge erhalten haben muss, denn in der Beweisaufnahme ergaben sich Fotos eine blauen Auges und eines ab- oder angebrochenen Zahnes, verließ es die Wohnung in der Nähe des Saalfelder Bahnhofes. Es ließ dabei nicht nur seine Geldbörse zurück, aus der 15 Euro gefordert worden waren, sondern auch einen fast ungeleerten Elferkasten Sternburg Pils. Die Bundespolizei, an die sich das Opfer zuerst gewandt hatte, schickte Saalfelder Beamte, die in der gestrigen Verhandlung noch einmal die Version des Opfers bestätigten. Man habe in der Wohnung den eingeschüchterten Gastgeber und auf dem Sofa den schlafenden Angeklagten gefunden, der auf eindringliche Bitte sich durchsuchen ließ und dabei die 15 Euro in der Hosentasche gefunden. Das bestreitet der Angeklagte nicht, doch will er das Geld nur an sich genommen haben, weil das Opfer sie ohne für ihn erkennbaren Grund auf den Tisch legte. Auch solche Details wie der angebliche Fund des Zahnstücks (eine Krone) im Treppenhaus und ein auffälliges Geräusch im Treppenhaus nach der Flucht des Opfers, dass der Angeklagte als Sturz im Treppenhaus interpretierte, ließen sich in der Beweisaufnahme nicht erhärten.
Elf Einträge im Bundeszentralregister
Berührt haben will der Angeklagte den Geschädigten nur durch zwei mittlere Schläge auf den Rücken. Wie davon die Gesichtsverletzungen beim Opfer entstanden sind, sei ihm unklar. Ganz unzweifelhaft sind hingegen die Einträge im Bundeszentralregister. Auf der elf Punkte umfassenden Liste zitierte Richter Andreas Spahn nur einige, bei denen das Wort Körperverletzung öfter vorkam.