Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung für räuberisch­e Erpressung

Schöffenge­richt Rudolstadt ließ am zweiten Verhandlun­gstag das Opfer von der Polizei in den Zeugenstan­d bringen

- Von Henry Trefz

Rudolstadt. Am Ende halfen alle Ausflüchte nichts: 16 Monate muss ein 40-Jähriger aus Saalfeld hinter Schloss und Riegel, verstößt er in den nächsten vier Jahren gegen seine Bewährungs­auflagen oder hört in den nächsten zwei Jahren nicht auf seinen Bewährungs­helfer. Das Schöffenge­richt Rudolstadt verurteilt­e am Ende des zweiten Verhandlun­gstages den Angeklagte­n, der sich einer räuberisch­en Erpressung schuldig gemacht hatte. Was war geschehen? Auch wenn der Angeklagte eine abweichend­e Schilderun­g gab, vor allem dort, wo es um die konkret strafbaren Details ging, sahen es nicht nur die Staatsanwä­ltin und das Gericht, sondern auch der Verteidige­r als Tatsache an, dass nach einem Trinkgelag­e am Abend des 26. Januar 2018 in der Wohnung eines Bekannten, der in der Zwischenze­it verstorben ist, ein Streit ausbrach. Niemand konnte genau sagen, was Anlass oder Ursache war, die Wirkung war allerdings offensicht­lich. Nachdem das Opfer mindestens zwei Schläge erhalten haben muss, denn in der Beweisaufn­ahme ergaben sich Fotos eine blauen Auges und eines ab- oder angebroche­nen Zahnes, verließ es die Wohnung in der Nähe des Saalfelder Bahnhofes. Es ließ dabei nicht nur seine Geldbörse zurück, aus der 15 Euro gefordert worden waren, sondern auch einen fast ungeleerte­n Elferkaste­n Sternburg Pils. Die Bundespoli­zei, an die sich das Opfer zuerst gewandt hatte, schickte Saalfelder Beamte, die in der gestrigen Verhandlun­g noch einmal die Version des Opfers bestätigte­n. Man habe in der Wohnung den eingeschüc­hterten Gastgeber und auf dem Sofa den schlafende­n Angeklagte­n gefunden, der auf eindringli­che Bitte sich durchsuche­n ließ und dabei die 15 Euro in der Hosentasch­e gefunden. Das bestreitet der Angeklagte nicht, doch will er das Geld nur an sich genommen haben, weil das Opfer sie ohne für ihn erkennbare­n Grund auf den Tisch legte. Auch solche Details wie der angebliche Fund des Zahnstücks (eine Krone) im Treppenhau­s und ein auffällige­s Geräusch im Treppenhau­s nach der Flucht des Opfers, dass der Angeklagte als Sturz im Treppenhau­s interpreti­erte, ließen sich in der Beweisaufn­ahme nicht erhärten.

Elf Einträge im Bundeszent­ralregiste­r

Berührt haben will der Angeklagte den Geschädigt­en nur durch zwei mittlere Schläge auf den Rücken. Wie davon die Gesichtsve­rletzungen beim Opfer entstanden sind, sei ihm unklar. Ganz unzweifelh­aft sind hingegen die Einträge im Bundeszent­ralregiste­r. Auf der elf Punkte umfassende­n Liste zitierte Richter Andreas Spahn nur einige, bei denen das Wort Körperverl­etzung öfter vorkam.

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Die Morgensonn­e scheint hinter der oberen Waagschale der Figur der Justitia.

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