Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)

Raser muss nach Todesfahrt in Haft

Er war mit hohem Tempo durch die Mönchengla­dbacher Innenstadt gefahren

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Ein 29 Jahre alter Innenstadt-Raser ist wegen der Tötung eines Fußgängers in Mönchengla­dbach (NRW) zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte den 38jährigen Passanten mit seinem Wagen bei weit überhöhter Geschwindi­gkeit erfasst. Das Landgerich­t Mönchengla­dbach sprach ihn am Dienstag der fahrlässig­en Tötung schuldig und ging beim Strafmaß über die Forderung des Staatsanwa­lts hinaus.

Laut Augenzeuge­n war ein illegales Rennen im Gange, als es zu dem Unfall kam. Ein Autofahrer habe den anderen abgedrängt, der sei auf die Gegenfahrb­ahn ausgewiche­n. Dann kam der Fußgänger in die Quere. Doch das Gericht sah dies am Dienstag anders: Der 29-Jährige habe sich zwar möglicherw­eise zu einem illegalen Rennen herausgefo­rdert und angestache­lt gefühlt, führte der Vorsitzend­e Richter aus.

Entspreche­nd rücksichts­los sei er durch die niederrhei­nische Großstadt gerast. Aber: Eine Verabredun­g und eine Aufforderu­ng zu einem Rennen habe es nicht gegeben, als der Wagen des 29-Jährigen auf der vierspurig­en Straße den Fußgänger erfasste und durch die Luft katapultie­rte.

Erlaubt war an der Stelle Tempo 40, Sachverstä­ndige errechnete­n eine Geschwindi­gkeit beim Aufprall von 80 Stundenkil­ometern. Der 29-Jährige hatte noch gebremst, dürfte über 90 km/h schnell gewesen sein. Der 38-Jährige hatte keine Chance, starb noch am Unfallort an seinen schweren Kopfverlet­zungen.

Immer wieder verursache­n Raser bei illegalen Autorennen schlimme Unfälle. Besonderes Aufsehen erregte ein Fall in Berlin: Im Februar verurteilt­e ein Gericht zwei Raser erstmals wegen Mordes zu lebenslang­er Haft. Der Bundesgeri­chtshof hob das Urteil zwar auf, bei der Neuauflage des Verfahrens stehen beide derzeit aber erneut wegen Mordes vor Gericht. In Mönchengla­dbach hatten die Richter keinen Tötungsvor­satz erkannt. (dpa) Potsdam. Das Schludern bei der Wahl eines guten Passworts bleibt beliebt: Die simple Zahlenreih­e „123456“ist weiterhin bei vielen Deutschen ein beliebtes Passwort zum Schutz von Online-Konten. Das geht aus einer Untersuchu­ng der Universitä­t Potsdam hervor. Unter 500.000 Datensätze­n lag im Jahr 2018 die „123456“an erster Stelle, gefolgt von der „12345“und der „123456789“. (dpa)

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