Ostthüringer Zeitung (Rudolstadt)
Raser muss nach Todesfahrt in Haft
Er war mit hohem Tempo durch die Mönchengladbacher Innenstadt gefahren
Ein 29 Jahre alter Innenstadt-Raser ist wegen der Tötung eines Fußgängers in Mönchengladbach (NRW) zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte den 38jährigen Passanten mit seinem Wagen bei weit überhöhter Geschwindigkeit erfasst. Das Landgericht Mönchengladbach sprach ihn am Dienstag der fahrlässigen Tötung schuldig und ging beim Strafmaß über die Forderung des Staatsanwalts hinaus.
Laut Augenzeugen war ein illegales Rennen im Gange, als es zu dem Unfall kam. Ein Autofahrer habe den anderen abgedrängt, der sei auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. Dann kam der Fußgänger in die Quere. Doch das Gericht sah dies am Dienstag anders: Der 29-Jährige habe sich zwar möglicherweise zu einem illegalen Rennen herausgefordert und angestachelt gefühlt, führte der Vorsitzende Richter aus.
Entsprechend rücksichtslos sei er durch die niederrheinische Großstadt gerast. Aber: Eine Verabredung und eine Aufforderung zu einem Rennen habe es nicht gegeben, als der Wagen des 29-Jährigen auf der vierspurigen Straße den Fußgänger erfasste und durch die Luft katapultierte.
Erlaubt war an der Stelle Tempo 40, Sachverständige errechneten eine Geschwindigkeit beim Aufprall von 80 Stundenkilometern. Der 29-Jährige hatte noch gebremst, dürfte über 90 km/h schnell gewesen sein. Der 38-Jährige hatte keine Chance, starb noch am Unfallort an seinen schweren Kopfverletzungen.
Immer wieder verursachen Raser bei illegalen Autorennen schlimme Unfälle. Besonderes Aufsehen erregte ein Fall in Berlin: Im Februar verurteilte ein Gericht zwei Raser erstmals wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil zwar auf, bei der Neuauflage des Verfahrens stehen beide derzeit aber erneut wegen Mordes vor Gericht. In Mönchengladbach hatten die Richter keinen Tötungsvorsatz erkannt. (dpa) Potsdam. Das Schludern bei der Wahl eines guten Passworts bleibt beliebt: Die simple Zahlenreihe „123456“ist weiterhin bei vielen Deutschen ein beliebtes Passwort zum Schutz von Online-Konten. Das geht aus einer Untersuchung der Universität Potsdam hervor. Unter 500.000 Datensätzen lag im Jahr 2018 die „123456“an erster Stelle, gefolgt von der „12345“und der „123456789“. (dpa)