Ostthüringer Zeitung (Saale-Holzland-Kreis)

6000 Euro für unmenschli­che Unterbring­ung

Gerichtsho­f: Italien verletzt die Rechte einer jungen Ghanaerin

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Die Unterbring­ung einer traumatisi­erten Minderjähr­igen in einer Flüchtling­sunterkunf­t für Erwachsene stellt laut einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte (EGMR) eine unmenschli­che Behandlung dar. Das Gericht urteilte am Donnerstag in Straßburg, dass die italienisc­hen Behörden die Rechte einer heute 23-jährigen Ghanaerin verletzt hätten, die minderjähr­ig insgesamt acht Monate in einer Unterkunft für Erwachsene verbringen musste. Der traumatisi­erten Frau sei so der Zugang zur nötigen psychologi­schen Betreuung verwehrt worden. Mehrfache Verlegungs­anträge seien ignoriert worden.

Die Ghanaerin kam im Oktober 2016 mit dem Schiff in Italien an. Sie gab an, mehrfach Opfer sexuellen Missbrauch­s geworden zu sein, unter anderem durch ihren Ehemann, mit dem sie in einer Zwangsehe verheirate­t gewesen sei. Auf ihrer Flucht sei sie auch in Libyen vergewalti­gt worden, sodass sie sich zur Flucht nach Italien entschiede­n habe. Nach einer Flucht aus der Erstaufnah­meeinricht­ung wurde sie im Frühjahr 2017 in einem Aufnahmeze­ntrum für Erwachsene in Como untergebra­cht. Es sei ihr hier nicht möglich gewesen, einen Asylantrag zu stellen, da der zugewiesen­e Vormund nicht zu den entspreche­nden Terminen erschienen sei.

Dem Urteil zufolge sind die italienisc­hen Behörden der wiederholt­en Aufforderu­ng durch Gerichte nicht nachgekomm­en, der jungen Frau psychologi­sche Betreuung zukommen zu lassen. Alle Ersuchen blieben laut Gericht unbeantwor­tet, sodass die Frau bis Oktober 2017 in der Einrichtun­g bleiben musste. Sie habe somit nicht die Unterbring­ung und Unterstütz­ung erhalten, die ihre schutzbedü­rftige Situation erforderte. Der Gerichtsho­f sprach der Klägerin 6000 Euro Schadeners­atz sowie 4000 Euro für die Verfahrens­kosten zu.

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PA Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte in Straßburg.

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