Ostthüringer Zeitung (Saale-Holzland-Kreis)
Schweizer Knöllchen müssen bezahlt werden
Das Aussitzen der Bußgelder ist seit dem 1. Mai nicht mehr möglich
Schweiz-Reisende mit dem Auto sollten aufpassen: Ein Strafzettel aus dem Nachbarland ist bisher nicht in Deutschland verfolgt worden – doch das ist seit dem 1. Mai anders. Knöllchen aus der Schweiz werden nun auch in Deutschland vollstreckt. Andersherum ebenso.
Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang ließen sich die teils hohen Bußgelder aus dem Nicht-EU-Land laut Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) einfach aussitzen. Nur bei Wiedereinreisen drohten Fahrerinnen und Fahrern Probleme wie etwa ein Strafbefehl. Die Bußgelder aus der Schweiz werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben. Voraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss. Eine Schwelle, die jedoch schnell erreicht ist: Denn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde kostet in der Schweiz umgerechnet ab 180 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland werden dafür außerorts gerade einmal 60 Euro fällig, innerorts 70 Euro. „Auch wer falsch parkt, riskiert eine Strafe ab 40 Euro. In
Deutschland kostet ein Parkverstoß ab 10 Euro“, erklärte ein ADAC-Sprecher.
Was Verstöße in der Schweiz nicht nach sich ziehen, sind Einträge im Punkteregister in Flensburg, informiert der ADAC. Auch in der Schweiz verfügte Fahrverbote werden hierzulande nicht vollstreckt – sie gelten nur für Fahrten in der Schweiz oder wenn bei einer Person ein Wohnsitz in der Schweiz besteht.
Was hinter der Änderung der Regeln steckt
Hintergrund der geänderten Regeln ist ein neuer Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der im vergangenen Herbst im Bundestag beschlossen wurde. Nach Angaben einer Sprecherin des Justizministeriums BadenWürttemberg hatte auch der alte, bislang geltende Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 vergleichbare Regelungen enthalten. Diese seien jedoch nie in Kraft gesetzt worden.
Laut Justizministerium werden für 2024 deutschlandweit etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche erwartet. Denn auch Schweizer, die gegen die Verkehrsregeln in Deutschland verstoßen, werden nun zur Kasse gebeten.