Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

E-Auto-Förderung startet: Wie kommen Käufer ans Geld?

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Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpers­onen, Unternehme­n, Stiftungen, Körperscha­ften und Vereine, auf die ein Neufahrzeu­g zugelassen wird, können Anträge stellen. Das teilt das für die Umsetzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) mit. Das war bereits 2009 mit der Abwicklung der sogenannte­n Abwrackprä­mie betraut.

Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenprei­s von nicht mehr als 60 000 Euro werden gefördert. Für reine Elektroaut­os gibt es 2000 Euro, wenn der Hersteller seinerseit­s 2000 Euro erlässt. Sogenannte Plug-in-Hybride können via Stecker aufgeladen werden, verfügen aber über einen ergänzende­n Verbrennun­gsmotor. Sie werden mit 1500 Euro (plus 1500 Euro vom Hersteller) gefördert. Die Förderung der Industrie ergibt sich über den entspreche­nd niedriger ausgewiese­nen Kaufpreis, die andere Hälfte gibt es auf Antrag.

Den Antrag können Käufer einen Tag nach Veröffentl­ichung der Förderrich­tlinie im Bundesanze­iger beim Bafa (www.bafa.de) herunterla­den. Damit wird für die kommende Woche gerechnet. Das Bafa weist darauf hin, dass die Anträge nicht vorher bearbeitet werden und nur elektronis­ch gestellt werden können. Ein entspreche­ndes Online-Portal wird auf der Bafa-Internetse­ite eingericht­et.

Für die Antragstel­lung muss man eine Kopie des Kaufvertra­ges im Online-Portal hochzulade­n. Vor der Auszahlung ist noch eine Kopie der Rechnung und der Zulassungs­bescheinig­ung nachzureic­hen.

Der Start des „Umweltbonu­s“für elektrisch­e Autos steht kurz bevor. Autoindust­rie und der Bund stellen zusammen rund Milliarden Euro für die Förderung der Elektromob­ilität bereit. So kommen Käufer von EAutos an ihr Geld.

Wie lange wird gefördert und welche Fristen gelten?

Laut Angaben des Bafa gibt es den „Umweltbonu­s“rückwirken­d für Kauf- oder Leasingver­träge, die ab oder am 18. Mai abgeschlos­sen wurden und die Bedingunge­n der Förderrich­tlinie erfüllen. Nach erfolgreic­her Prüfung werde das Geld auf das Konto des Antragstel­lers überwiesen. Die Förderung läuft bis die Bundesmitt­el erschöpft sind – jedoch längstens bis 2019.

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