Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
E-Auto-Förderung startet: Wie kommen Käufer ans Geld?
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird, können Anträge stellen. Das teilt das für die Umsetzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit. Das war bereits 2009 mit der Abwicklung der sogenannten Abwrackprämie betraut.
Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 60 000 Euro werden gefördert. Für reine Elektroautos gibt es 2000 Euro, wenn der Hersteller seinerseits 2000 Euro erlässt. Sogenannte Plug-in-Hybride können via Stecker aufgeladen werden, verfügen aber über einen ergänzenden Verbrennungsmotor. Sie werden mit 1500 Euro (plus 1500 Euro vom Hersteller) gefördert. Die Förderung der Industrie ergibt sich über den entsprechend niedriger ausgewiesenen Kaufpreis, die andere Hälfte gibt es auf Antrag.
Den Antrag können Käufer einen Tag nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bafa (www.bafa.de) herunterladen. Damit wird für die kommende Woche gerechnet. Das Bafa weist darauf hin, dass die Anträge nicht vorher bearbeitet werden und nur elektronisch gestellt werden können. Ein entsprechendes Online-Portal wird auf der Bafa-Internetseite eingerichtet.
Für die Antragstellung muss man eine Kopie des Kaufvertrages im Online-Portal hochzuladen. Vor der Auszahlung ist noch eine Kopie der Rechnung und der Zulassungsbescheinigung nachzureichen.
Der Start des „Umweltbonus“für elektrische Autos steht kurz bevor. Autoindustrie und der Bund stellen zusammen rund Milliarden Euro für die Förderung der Elektromobilität bereit. So kommen Käufer von EAutos an ihr Geld.
Wie lange wird gefördert und welche Fristen gelten?
Laut Angaben des Bafa gibt es den „Umweltbonus“rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab oder am 18. Mai abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen. Nach erfolgreicher Prüfung werde das Geld auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Förderung läuft bis die Bundesmittel erschöpft sind – jedoch längstens bis 2019.