Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Nur wenig Rauch nach immenser Aufregung
Kaum Verstöße gegen Brennverbot für Gartenabfälle – Umweltamt auf Hilfe anderer Behörden angewiesen
Entgegen mancher Befürchtungen bei seiner Einführung macht das Brennverbot für Gartenabfälle, insbesondere trockenen Baum- und Strauchschnitt, im hiesigen Landkreis offenbar keine besonderen Probleme. Laut Umweltamt wurden im vergangenen Jahr lediglich sechs Verstöße angezeigt und allesamt mit Geldbußen geahndet.
Damit liegt die Region im thüringenweiten Trend. So gingen im Landkreis Sömmerda im vergangenen Jahr insgesamt 17 Anzeigen ein, weil unerlaubt Grünabfall verbrannt wurde. Im Kreis Eichsfeld waren es zehn Verstöße, im Landkreis Gotha acht, sechs im Wartburgkreis, lediglich vier in Schmalkalden-Meiningen. Laut Bußgeldkatalog drohen maximal 1000 Euro Geldstrafe.
Die geringe Zahl von Verstößen hat möglicherweise auch damit zu tun, wie die Einhaltung des Verbots kontrolliert wird. Von der Stadtverwaltung Rudolstadt hieß es, falls Politessen oder andere Ordnungskräfte solche Feuer bemerkten, würden sie diese ans Umweltamt melden. Tatsächlich erfolgte in 2016 jedoch keine solche Meldung. Auch in Saalfeld gab es offenbar solche Feststellungen nicht. Laut Landespolizeiinspektion wird das Brennverbot lediglich im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit kontrolliert. Zeugenhinweise gebe man an die Umweltbehörde.
Die räumte gegenüber OTZ ein, eine präventive, flächendeckende Kontrolle des Landkreises sei durch sie selbst nicht machbar. Die Mitarbeiter seien jedoch sensibilisiert, auch im Rahmen anderer Kontrollen derlei Verstöße zu dokumentieren und mitzuteilen. Auch finde ein Austausch des Umweltamtes mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden statt.
Als sich Ende 2015 die Einführung des Brennverbotes abzeichnete, hatte es teils massive Proteste von Agrarverbänden, Kommunen und von der CDU gegeben. Die Union warf der rotrot-grünen Landesregierung vor, mit dem Brenntageverbot die Menschen zu gängeln. Der CDU-Abgeordnete Stefan Gruhner hatte das Verbot der Brenntage als „Generalangriff auf das ländliche Thüringen“bezeichnet. Die CDU wollte deshalb im vorigen Jahr das Brennverbot wieder kippen, scheiterte aber mit ihrem Antrag im Landtag.
Dass das Wohl und Wehe des ländlichen Raums vielleicht doch nicht zwingend vom Verbrennen alten Reisigs oder Laubs abhängt, zeigt sich in einem anderen Detail: In begründeten Fällen nämlich könnten die Behörden Ausnahmegenehmigungen dafür erteilen – im hiesigen Landkreis indes wurde im vorigen Jahr nicht eine beantragt. (jv)