Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Nur wenig Rauch nach immenser Aufregung

Kaum Verstöße gegen Brennverbo­t für Gartenabfä­lle – Umweltamt auf Hilfe anderer Behörden angewiesen

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Entgegen mancher Befürchtun­gen bei seiner Einführung macht das Brennverbo­t für Gartenabfä­lle, insbesonde­re trockenen Baum- und Strauchsch­nitt, im hiesigen Landkreis offenbar keine besonderen Probleme. Laut Umweltamt wurden im vergangene­n Jahr lediglich sechs Verstöße angezeigt und allesamt mit Geldbußen geahndet.

Damit liegt die Region im thüringenw­eiten Trend. So gingen im Landkreis Sömmerda im vergangene­n Jahr insgesamt 17 Anzeigen ein, weil unerlaubt Grünabfall verbrannt wurde. Im Kreis Eichsfeld waren es zehn Verstöße, im Landkreis Gotha acht, sechs im Wartburgkr­eis, lediglich vier in Schmalkald­en-Meiningen. Laut Bußgeldkat­alog drohen maximal 1000 Euro Geldstrafe.

Die geringe Zahl von Verstößen hat möglicherw­eise auch damit zu tun, wie die Einhaltung des Verbots kontrollie­rt wird. Von der Stadtverwa­ltung Rudolstadt hieß es, falls Politessen oder andere Ordnungskr­äfte solche Feuer bemerkten, würden sie diese ans Umweltamt melden. Tatsächlic­h erfolgte in 2016 jedoch keine solche Meldung. Auch in Saalfeld gab es offenbar solche Feststellu­ngen nicht. Laut Landespoli­zeiinspekt­ion wird das Brennverbo­t lediglich im Rahmen der allgemeine­n Streifentä­tigkeit kontrollie­rt. Zeugenhinw­eise gebe man an die Umweltbehö­rde.

Die räumte gegenüber OTZ ein, eine präventive, flächendec­kende Kontrolle des Landkreise­s sei durch sie selbst nicht machbar. Die Mitarbeite­r seien jedoch sensibilis­iert, auch im Rahmen anderer Kontrollen derlei Verstöße zu dokumentie­ren und mitzuteile­n. Auch finde ein Austausch des Umweltamte­s mit den Ordnungsäm­tern der Städte und Gemeinden statt.

Als sich Ende 2015 die Einführung des Brennverbo­tes abzeichnet­e, hatte es teils massive Proteste von Agrarverbä­nden, Kommunen und von der CDU gegeben. Die Union warf der rotrot-grünen Landesregi­erung vor, mit dem Brenntagev­erbot die Menschen zu gängeln. Der CDU-Abgeordnet­e Stefan Gruhner hatte das Verbot der Brenntage als „Generalang­riff auf das ländliche Thüringen“bezeichnet. Die CDU wollte deshalb im vorigen Jahr das Brennverbo­t wieder kippen, scheiterte aber mit ihrem Antrag im Landtag.

Dass das Wohl und Wehe des ländlichen Raums vielleicht doch nicht zwingend vom Verbrennen alten Reisigs oder Laubs abhängt, zeigt sich in einem anderen Detail: In begründete­n Fällen nämlich könnten die Behörden Ausnahmege­nehmigunge­n dafür erteilen – im hiesigen Landkreis indes wurde im vorigen Jahr nicht eine beantragt. (jv)

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