Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Wann Streamen illegal ist

EuGH-Urteil hat große Folgen

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Luxemburg/Köln. Mediaplaye­r, über die sich Filme oder Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäisch­e Gerichtsho­f urteilte am Mittwoch: Ein Abspielen der Werke über bestimmte Player ist nicht vom Vervielfäl­tigungsrec­ht ausgenomme­n und bedarf der Zustimmung der Rechteinha­ber. Experten zufolge hat das Urteil weitreiche­nde Folgen.

Laut dem Kölner Medienanwa­lt Christian Solmecke lässt sich aus der Begründung ableiten, dass auch Nutzer, die Filme oder Bundesliga­spiele ohne Zustimmung der Rechteinha­ber streamen, illegal handeln, wenn sie von der Rechtswidr­igkeit des Streams Kenntnis hatten. Bisher war das umstritten. „Die Entscheidu­ng lässt sich auf den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen“, teilt Solmecke mit.

Eine neue Abmahnwell­e von Verstößen sei dennoch nicht zu befürchten. „Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverf­olgt werden“, so Solmecke. Diese sei aber nur dem illegalen Portal bekannt, welches oft keine Adressen speichere. In der Vergangenh­eit sei es der Polizei gleichwohl gelungen, die Server des kinox.to-Vorgängers kino.to zu überprüfen. In solchen Fällen müssten zumindest die Premiumnut­zer, die Geld für den Dienst zahlen und leichter zu ermitteln sind, mit Forderunge­n von Rechteinha­bern rechnen. Diese aber dürften niedriger als beim sogenannte­n Filesharin­g sein, da keine Inhalte verbreitet werden. Solmecke: „Abmahnkost­en im Privaten sind auf etwa 150 Euro gedeckelt.“(fmg)

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