Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Mit Ehrfurcht zur Arnsgereuther Linde
Zur Diskussion über die Saalfelder Baumschutzsatzung:
Dieser Tage habe ich selbst verfolgen können, wie eine neu erarbeitete Baumschutzsatzung von Gegnern einer solchen unter Beschuss genommen wurde mit einer Munition, die die Grünen teilweise selbst dazu geliefert hatten. Aber es ist die Urfassung einer Satzung, die noch der Überarbeitung bedarf, und diese Chance muss man den Grünen einräumen. Hier wäre es hilfreicher und intelligenter gewesen, wenn die Gegner dieser Satzung Vorschläge gemacht hätten, wie diese annehmbar zu machen sei, denn ohne eine solche wird es in Zukunft nicht gehen.
Eine solche Thematik kann man nicht den wechselnden Meinungen zukünftiger Amtsinhaber und Parteien überlassen. Hier müssen feste Grundregeln geschaffen werden, an die sich auch künftige Generationen zu halten haben.
Nun empfehle ich den Gegnern einer solchen Verordnung einmal nach Arnsgereuth zu fahren, sich Zeit zu nehmen, um die herrliche alte Dorflinde zu bewundern. Vielleicht würden sie Ehrfurcht vor diesem Baum empfinden – und es wäre für den Anfang schon einmal ein gutes Zeichen. Erfreut würden sie wohl auch feststellen, dass dieser Baum auch ohne Baumschutzordnung so alt wurde und sich bestätigt fühlen in ihrer Meinung. Doch hier liegt ihr Denkfehler. Die früheren Schutzmechanismen gibt es kaum noch und sie gehen auch immer mehr verloren. Es war die tiefe Verbundenheit mit der Natur, die Ehrfurcht vor einem solchen starken Baum, der schon viele Generationen von Menschen gesehen hat. Man sah in ihm einen Beschützer des Ortes, feierte unter seinem Blätterdach und nutzte die Heilkraft der Lindenblüten.
Darüber hinaus gab es auch noch andere Schutzmechanismen, die Bäumen ein hohes Alter garantierten. Da gab es zum Beispiel noch die Tanzlinden, Eichen unter denen Gericht gehalten wurde. In Schlossparks genossen die Bäume ohnehin den Schutz des adligen Besitzers.
Fast alle diese Schutzmechanismen gibt es nicht mehr in dieser Form, und sie müssen deshalb zwingend durch eine Baumschutzsatzung ersetzt werden. Diese muss den Schutz der Bäume im Allgemeinen regeln, aber auch im Besonderen mit der Absicht, besonders ausgesuchte Bäume alt und stark werden zu lassen, damit auch künftige Generationen noch einmal einen großen und starken Baum bewundern können. Bei vorhandenem Baumbestand wie am Promenadenweg darf ein solcher Umgang mit alten, starken Bäumen einfach nicht wieder passieren.
Man kann es einfach nicht der so genannten Vernunft überlassen, dann könnten wir zum Beispiel den Straßenverkehr nach Paragraf 1 ablaufen lassen, das Geld für alle Verkehrsschilder einsparen, und wir müssten uns, wenn die Ampel auf Rot schaltet, nicht mehr gegängelt fühlen. Natürlich muss eine Baumschutzsatzung so gestaltet sein, dass sie nicht zu sehr in die Privatsphäre des Bürgers eingreift und zu sehr überfrachtet ist mit angedrohten Strafen. Da bekommen die Bürger Angst und wollen lieber gar keine haben. Ich fände es vernünftig, die Obstbäume auszuklammern.
Reinhard Brauner, Saalfeld