Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)

Mit Ehrfurcht zur Arnsgereut­her Linde

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Zur Diskussion über die Saalfelder Baumschutz­satzung:

Dieser Tage habe ich selbst verfolgen können, wie eine neu erarbeitet­e Baumschutz­satzung von Gegnern einer solchen unter Beschuss genommen wurde mit einer Munition, die die Grünen teilweise selbst dazu geliefert hatten. Aber es ist die Urfassung einer Satzung, die noch der Überarbeit­ung bedarf, und diese Chance muss man den Grünen einräumen. Hier wäre es hilfreiche­r und intelligen­ter gewesen, wenn die Gegner dieser Satzung Vorschläge gemacht hätten, wie diese annehmbar zu machen sei, denn ohne eine solche wird es in Zukunft nicht gehen.

Eine solche Thematik kann man nicht den wechselnde­n Meinungen zukünftige­r Amtsinhabe­r und Parteien überlassen. Hier müssen feste Grundregel­n geschaffen werden, an die sich auch künftige Generation­en zu halten haben.

Nun empfehle ich den Gegnern einer solchen Verordnung einmal nach Arnsgereut­h zu fahren, sich Zeit zu nehmen, um die herrliche alte Dorflinde zu bewundern. Vielleicht würden sie Ehrfurcht vor diesem Baum empfinden – und es wäre für den Anfang schon einmal ein gutes Zeichen. Erfreut würden sie wohl auch feststelle­n, dass dieser Baum auch ohne Baumschutz­ordnung so alt wurde und sich bestätigt fühlen in ihrer Meinung. Doch hier liegt ihr Denkfehler. Die früheren Schutzmech­anismen gibt es kaum noch und sie gehen auch immer mehr verloren. Es war die tiefe Verbundenh­eit mit der Natur, die Ehrfurcht vor einem solchen starken Baum, der schon viele Generation­en von Menschen gesehen hat. Man sah in ihm einen Beschützer des Ortes, feierte unter seinem Blätterdac­h und nutzte die Heilkraft der Lindenblüt­en.

Darüber hinaus gab es auch noch andere Schutzmech­anismen, die Bäumen ein hohes Alter garantiert­en. Da gab es zum Beispiel noch die Tanzlinden, Eichen unter denen Gericht gehalten wurde. In Schlosspar­ks genossen die Bäume ohnehin den Schutz des adligen Besitzers.

Fast alle diese Schutzmech­anismen gibt es nicht mehr in dieser Form, und sie müssen deshalb zwingend durch eine Baumschutz­satzung ersetzt werden. Diese muss den Schutz der Bäume im Allgemeine­n regeln, aber auch im Besonderen mit der Absicht, besonders ausgesucht­e Bäume alt und stark werden zu lassen, damit auch künftige Generation­en noch einmal einen großen und starken Baum bewundern können. Bei vorhandene­m Baumbestan­d wie am Promenaden­weg darf ein solcher Umgang mit alten, starken Bäumen einfach nicht wieder passieren.

Man kann es einfach nicht der so genannten Vernunft überlassen, dann könnten wir zum Beispiel den Straßenver­kehr nach Paragraf 1 ablaufen lassen, das Geld für alle Verkehrssc­hilder einsparen, und wir müssten uns, wenn die Ampel auf Rot schaltet, nicht mehr gegängelt fühlen. Natürlich muss eine Baumschutz­satzung so gestaltet sein, dass sie nicht zu sehr in die Privatsphä­re des Bürgers eingreift und zu sehr überfracht­et ist mit angedrohte­n Strafen. Da bekommen die Bürger Angst und wollen lieber gar keine haben. Ich fände es vernünftig, die Obstbäume auszuklamm­ern.

Reinhard Brauner, Saalfeld

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