Ostthüringer Zeitung (Saalfeld)
Gericht spricht Helmut Kohl eine Millionen-Entschädigung zu
Richter sehen die Persönlichkeitsrechte des Altkanzlers verletzt
Köln. Altkanzler Helmut Kohl hat vor Gericht eine Rekordentschädigung von einer Million Euro erstritten. Das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Landgericht Köln am Donnerstag. Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassagen des Bestsellers. Darin ging es um vertrauliche Äußerungen Kohls über andere bekannte Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags hatten vorher bereits angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte. In dem Zivilverfahren hatte Kohl die Autoren sowie den Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random House auf fünf Millionen Euro verklagt. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um 400 000 Euro.
Die beanstandeten Aussagen stammen aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter die Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem Kanzlerin Angela Merkel und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker.
Das Buch wurde 2014 ein Bestseller. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte.
Nach Überzeugung des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheiden, welche Aussagen veröffentlicht werden sollten und welche nicht. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwiegenheitspflicht verletzt. (dpa)